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Restabfall

Foto © Harald Heinritz/ abfallbild.de

Im Kreis Steinburg sind alle Grundstücke mit festen Abfallbehältern ausgestattet. Vorhandene amtliche Schwarze Abfallsäcke können nicht mehr genutzt werden. Überzählige Säcke können im Januar 2024 gegen Kostenerstattung beim Kreis Steinburg zurückgegeben werden.

Der Kreis stellt für die Entsorgung des Restabfalls Abfalltonnen mit einem Füllvolumen von 40, 60, 120 und 240 Liter sowie Abfallcontainer mit einem Füllvolumen von 660 und 1.100 Litern zur Verfügung. Dabei muss ein Mindestbehältervolumen von 7 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person und Woche vorgehalten werden. Für Mehrmengen gibt es im Handel amtliche 70 Liter-Restabfallsäcke, die als Beistellsäcke zur Abfuhr neben die Restmülltonne gestellt werden können. Eine gemeinsame Nutzung der festen Abfallbehälter ist bei benachbarten Grundstücken möglich. In Ausnahmefällen kann bei Einpersonenhaushalten eine 40 l-Tonne mit vierwöchentlicher Leerung aufgestellt werden. Bei 660- und 1.100 l-Behältern ist in Ausnahmefällen eine wöchentliche Leerung möglich.

Die Behälter werden in der Regel 14-täglich geleert und müssen am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr morgens am Fahrbahnrand bereitgestellt werden. 660- und 1.100 l-Container werden bis zu einer Entfernung von 20 m vom Standplatz geholt und wieder zurück gestellt. Feste Abfallbehälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass die Deckel schließen. Abfallsäcke müssen zugebunden werden und dürfen nur so weit gefüllt sein, dass sie oberhalb der Bindung sicher erfasst und in das Müllfahrzeug gehoben werden können.

Restmüllentsorgung

Firma Abfalllogistik Steinburg GmbH

04821-403960
info[at]abfall-steinburg.de

Die festen Abfallbehälter und Abfallsäcke dürfen folgendes Gesamtgewicht nicht überschreiten:

Restabfallbehälter 40 Liter

40 kg

Restabfallbehälter 60 Liter

50 kg

Restabfallbehälter 120 Liter

58 kg

Restabfallbehälter 240 Liter

110 kg

Restabfallbehälter 660 Liter

310 kg

Restabfallbehälter 1100 Liter

510 kg

Restabfall-Beistellsack

15 kg

Mit dem Entsorgungsunternehmen kann vereinbart werden, dass Restabfalltonnen gegen gesonderte Bezahlung zur Leerung vom Behälterstandplatz geholt und danach wieder zurück gestellt werden (Standplatzentsorgung).

Behälteränderungswünsche könne Sie uns hier mitteilen.

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