Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest
Die Anordnungen gemäß der dritten Änderung der tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung gelten mindestens bis zum 31. März 2026 fort. Das bedeutet unter anderem, dass Geflügelhaltungen mit mehr als 49 Stück Geflügel oder anderen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln diese weiterhin aufzustallen haben.
Bekanntmachung Nr. 120/2025 - Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Allgemeinverfügung Aufstallungsanordnung
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:15 bis 15:45 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Desweiteren erreichen Sie uns telefonisch unter 04821 69-0, per E-Mail über veterinaeramt[at]steinburg.de oder persönlich in der Beethovenstraße 7 in Itzehoe.

