Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Aktuelle Informationen zur Geflügelpest
Im Kreis Steinburg läuft die aktuell geltende Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel zum 31. März 2026 aus. Ab dem 01. April 2026 entfällt damit die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel im Kreisgebiet.
Unabhängig davon bleibt die „Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen“ des Landes Schleswig-Holstein weiterhin gültig. Die darin festgelegten Schutzmaßnahmen sind nach wie vor einzuhalten. Insbesondere bleibt die Aufnahme von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder durch mobile Geflügelhändler weiterhin verboten.
Der Kreis Steinburg weist darauf hin, dass Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter auch weiterhin auf die Einhaltung der geltenden Biosicherheitsmaßnahmen achten sollten, um das Risiko einer Einschleppung der Geflügelpest zu minimieren.
Allgemeinverfügung des Landes Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/G/gefluegelpest/allgverfuegung_pdf.pdf?__blob=publicationFile&v=9
Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes von Montag bis Donnerstag in der Zeit zwischen 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:15 bis 15:45 Uhr und am Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr. Desweiteren erreichen Sie uns telefonisch unter 04821 69-0, per E-Mail über veterinaeramt[at]steinburg.de oder persönlich in der Beethovenstraße 7 in Itzehoe.

