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Landrat

Landrat Claudius Teske

Als Organ der Selbstverwaltung ist der Landrat der gesetzliche Vertreter des Kreises. 

Der Landrat leitet die Kreisverwaltung in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen des Kreistages. Der Kreistag gibt z. B. über den Kreishaushalt vor, wie viel Geld ausgegeben werden darf, und über den Stellenplan, wie viel Personal beschäftigt werden kann.

Als Dienstvorgesetzter aller beim Kreis beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist der Landrat verantwortlich für die sachliche und wirtschaftliche Erledigung der Aufgaben, die Organisation und die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Insbesondere gehört es zu seinen Aufgaben, die Gesetze auszuführen und die Beschlüsse des Kreistages und der Ausschüsse vorzubereiten und umzusetzen. Eilige Maßnahmen ordnet der Landrat für den Kreistag an.

Dem Landrat obliegen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung im Wesentlichen drei Aufgabenbereiche:

Pflichtige und freiwillige Selbstverwaltungsangelegenheiten

Zu den pflichtigen Aufgaben gehören z. B. die Trägerschaft der Sozial- und Jugendhilfe, die Abfallwirtschaft oder der Bau und die Unterhaltung von Kreisstraßen. Die Kulturarbeit oder die Förderung von Sport- oder Naherholungseinrichtungen sind Beispiele für freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben.

Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung

Dies sind Aufgaben, die der Kreis erfüllen muss, wobei aber die Landes- oder Bundesregierung per Weisung bestimmen, wie es gemacht werden soll. Klassische Weisungsaufgaben sind die der Naturschutz- und Wasserbehörde, der Bauaufsicht, des Kreisveterinäramtes oder der Straßenverkehrsaufsicht.

Aufgaben, die dem Landrat als sogenannte Untere Landesbehörde übertragen wurden

Diese Aufgaben sind im eigentlichen Sinne keine Kreisaufgaben, sondern Landesaufgaben. Deshalb trägt auch der Briefbogen, der für diesen Aufgabenbereich verwendet wird, nicht das Kreiswappen, sondern das Landeswappen. Als Untere Landesbehörde nimmt der Landrat die Kommunal- und Fachaufsicht über Ämter und Gemeinden, die Gemeindeprüfung und die Schulaufsicht wahr.

Der Landrat erfüllt in Abstimmung mit dem Kreispräsidenten auch vielfältige repräsentative Aufgaben.

Vorzimmer des Landrats und des Kreispräsidenten
E-MailTelefon
Frau Otto04821/69 235
Frau Hennings04821/69 456

Ihr direkter Kontakt zum Landrat:
Herr Teske
Tel.: 04821/69 212
Fax: 04821/699 212
E-Mail: landrat[at]steinburg.de

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