Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Wiederzulassung eines Fahrzeuges für den bisherigen Halter

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
  • Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code der Versicherungsgesellschaft)
  • Noch vorhandene Kennzeichenschilder
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) den Vordruck erhalten Sie hier
  • Sollte das Fahrzeug für landwirtschaftliche Nutzung zugelassen werden, ist vom Fahrzeughalter anstelle des SEPA-Lastschriftmandates (Kfz-Steuer) ein Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (den Vordruck finden Sie hier) auszufüllen.
  • Zusätzlich

    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige")

  • Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte den Punkt "Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005"

Gebühr

  • 30.90 EUR zuzüglich gegebenenfalls einer Kennzeichenreservierung (2,60 EUR), eines Wunschkennzeichens (10,20 EUR) und zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder bei einem Schilderhersteller Ihrer Wahl (vor Ort oder über das Internet) bei der Beantragung von neuen „IZ-Kennzeichenschilder"
  • Lediglich jedoch 23.90 EUR bei einer Kennzeichenbeibehaltung des für das Fahrzeug reservierte ehemalige Kennzeichen (bei Besonderheiten sind Abweichungen möglich)

Wunschkennzeichen können Sie hier reservieren. Aufpreis: 12,80 EUR

Hinweis

Ab 01.05.2007 Zulassungen nur noch gegen Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (neu: SEPA-Lastschriftmandat)

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

To top