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Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder

Nach Ablauf von 7 Jahren seit der Außerbetriebsetzung gelten Fahrzeuge als endgültig aus dem Verkehr gezogen; damit erlischt die Betriebserlaubnis. Eine Verlängerung der Frist ist nicht zulässig.

Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrzeug auch ganz einfach von Zuhause aus abmelden. Nähere Informationen zur "Online-Außerbetriebsetzung" inklusive der Nutzungsvoraussetzungen finden Sie im Schleswig-Holstein-Portal.

Gebühr

  • 16,80 EUR* für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge
  • 2,70 EUR* für internetbasierte Außerbetriebsetzungen

* zuzüglich 2,60 EUR bei einer Kennzeichenreservierung

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

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