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Außerbetriebsetzung (Abmeldung)

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder

Nach Ablauf von 7 Jahren seit der Außerbetriebsetzung gelten Fahrzeuge als endgültig aus dem Verkehr gezogen; damit erlischt die Betriebserlaubnis. Eine Verlängerung der Frist ist nicht zulässig.

 

 

Gebühr

  • 16,80 EUR* für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge

* zuzüglich 2,60 EUR bei einer Kennzeichenreservierung

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