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Fahrerlaubnis auf Probe

Eine Fahrerlaubnis auf Probe wird erteilt bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis, mit Ausnahme der Klassen AM, L und T.

Die Probezeit beträgt 2 Jahre.

Wer als Fahranfänger innerhalb dieser Probezeit gewichtige Zuwiderhandlungen begeht, gleichgültig ob mit oder ohne Unfall, ist verpflichtet, auf seine Kosten an einem Aufbauseminar teilzunehmen, das seine Mängel aufdecken und ihn zu einem verantwortungsbewussten Verhalten im Straßenverkehr hinführen soll. Daneben kommtt es zur strafrechtlichen oder ordnungswidrigkeitsrechtlichen Ahndung der Verkehrszuwiderhandlungen. Das ist Kerninhalt der Regelung über die Fahrerlaubnis auf Probe.

Die Probezeit wird außerdem um 2 Jahre verlängert, wenn der Betroffene Verkehrszuwiderhandlungen begeht, die die Teilnahme an einem Aufbauseminar auslösen.

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