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Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Die anfallenden Verwaltungsgebühren der Führerscheinstelle können Sie mit der EC-Karte bezahlen (Pin-Eingabe ist erforderlich).
Mit einer Kreditkarte oder einer EC-Karte einer ausländischen Bank kann nicht bezahlt werden.

Folgende Unterlagen werden benötigt

Bei einem Antrag zu den Fahrerlaubnisklassen A, A2, A1, B, BE, AM, L, T

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • aktueller Führerschein
  • Sehtest
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Format 35 x 45mm)
  • evtl. Nachweis über "Erste Hilfe" (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden bundesweit nicht anerkannt)

Bei einem Antrag zu den Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C und CE

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • aktueller Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Format 35 x 45mm)
  • Nachweis über "Erste Hilfe" (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden bundesweit nicht anerkannt)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
  • Augenfachärztliches Gutachten

Bei einem Antrag zu den Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D und DE

  • gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • aktueller Führerschein
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Format 35 x 45mm)
  • Nachweis über "Erste Hilfe" (Online-Erste-Hilfe-Kurse werden bundesweit nicht anerkannt)
  • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
  • Reaktionstest vom Betriebs- oder Arbeitsmediziner
  • augenfachärztliches Gutachten
  • Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG (beim örtlichen Einwohnermeldeamt zu beantragen)

Zusatzinformationen

  • Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein.
  • Die Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung darf nicht älter als 1 Jahr sein.
  • Der Antrag ist einzureichen bei der für den ersten Wohnsitz zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde (Stadt-, Amts- und Gemeindeverwaltung)

Gebühr

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

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