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Eintragung der Schlüsselzahl 197

Bisher wurde die Schlüsselzahl 78 im Führerschein eingetragen, wenn man seine Fahrprüfung in einem Pkw mit Automatikgetriebe absolviert hat. Diese Schlüsselzahl legt fest, dass der/die Inhaber/in der Fahrerlaubnis ausschließlich Pkw mit Automatikgetriebe fahren darf.

Seit dem 01.04.2021 besteht durch Einführung der Schlüsselzahl 197 die Möglichkeit, die Fahrprüfung mit Automatikgetriebe zu absolvieren und zusätzlich einen Schaltkompetenznachweis zu erbringen, damit man auch Pkw mit Schaltgetriebe fahren darf.

Für den Schaltkompetenznachweis sind mind. 10 Stunden (à 45 Minuten) auf einem Kraftfahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B zu absolvieren. Die Ausbildung soll die Kompetenzen für das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Führen eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe vermitteln.

Der Fahrlehrer darf die Ausbildung erst abschließen, wenn der Fahrschüler oder Inhaber der beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in einer 15-minütigen Fahrt innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, dass er in der Lage ist ein Kfz mit Schaltgetriebe sicher, verantwortungsbewusst und umweltbewusst zu führen.

Nach der bestanden Prüfung erhält man eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage in der Fahrerlaubnisbehörde. Danach wird ein neuer Führerschein mit der aktualisierten Schlüsselzahl erstellt.

Kann die Schlüsselzahl 197 nachträglich eingetragen werden?

Ja, kann sie. Hierfür ist der Schaltkompetenznachweis nötig. Sobald dieser Nachweis vorliegt, kann ein Termin in der Führerscheinstelle vereinbart werden und die Eintragung der Schlüsselzahl kann vorgenommen werden.

Folgende Unterlagen sind hierfür erforderlich:

·                    Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)

·                    aktuelles, biometrisches Lichtbild

·                    aktueller Führerschein

Gebühr

Für Fahrerlaubnisinhaber, die in Besitz eines Kartenführerscheins sind: 38,60 EUR 

Für Fahrerlaubnisinhaber, die in Besitz einer Fahrerlaubnis (grau, rosa) nach altem Recht sind: 53,90 EUR

Plus optional 5,10 EUR für den Direktversand

 

Besonderheiten der Schlüsselzahl B197 bei aufbauenden Fahrerlaubnisklassen

Wenn die Klasse B mit der Schlüsselzahl 197 erworben wird, erhält man bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie z. B. Klasse BE eine Automatikbeschränkung mit der Schlüsselzahl 78, sofern diese Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wird.

Die Klasse B197 bewirkt also nicht automatisch eine Einschränkungsbefreiung für aufbauende Klassen.

Bei der Antragstellung sind somit klare Absprachen mit der Fahrschule geboten.

 

 

 

 

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