Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi und Mietwagen)
Folgende Unterlagen werden benötigt
- Führerschein Klasse -B-
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Führungszeugnis (anzufordern beim für den Wohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- Augenfachärztliches Gutachten
- Bei erstmaliger Erteilung oder bei Bewerbern, die das 60. Lebensjahr vollendet haben ein Gutachten über Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit.
Zusatzinformationen
- Der Bewerber muss das 21. Lebensjahr vollendet haben und im Besitz der Fahrerlaubnisklasse -B- seit mindestens 2 Jahren sein.
- Falls die Erlaubnis für Taxen gelten soll, muss der Bewerber in einer Prüfung nachweisen, dass er die erforderlichen Ortskenntnisse in dem Gebiet besitzt, in dem Beförderungspflicht besteht.
- Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich.
Hinweis
- Für die Ausstellung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist der Besitz des Kartenführerscheines „zwingend“ erforderlich (siehe auch Euroführerschein (Umtausch)).