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Förderstiftung

Hinweis

Bitte beachten Sie die geänderte Förderrichtlinie vom 10.12.2021. Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn sie bis zum 15. September 2023 vollständig bei der Geschäftsstelle vorliegen.

Förderstiftung des Kreises Steinburg

© singkham - Fotolia.com

Allgemeines

Die Förderstiftung des Kreises Steinburg wurde am 18.07.2011 vom Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein als rechtsfähige kommunale Stiftung anerkannt. Es handelt sich um eine gemeinnützige, rechtlich selbständige kommunale Stiftung nach privatem Recht.

Die Förderstiftung dient der Förderung der Jugend-, Familien-, Bildungs- und Erziehungs- sowie der Kulturarbeit zu Gunsten der Einwohnerinnen und Einwohner im Gebiet des Kreises Steinburg. Sie erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgnissen des Stiftungsvermögens, die aus der Beteiligung an der Gemeinnützigen Fördergesellschaft des Kreises Steinburg mbH bestehen.

Der Landrat des Kreises Steinburg ist als Vorstand  der gesetzliche Vertreter  der Stiftung. Die Mitglieder des Kreistages des Kreises Steinburg bilden das Kuratorium, das den Haushaltsplan der Stiftung vorbereitet. Die Beschlussfassung des Haushalts obliegt dem Kreistag des Kreises Steinburg.

Ansprechpartner
 
Die Sachbearbeitung für die Förderstiftung des Kreises Steinburg wird wahrgenommen von                

Frau Feldhusen
Tel.: 04821/69 609   

Fax: 04821/699 609

E-Mail: Feldhusen[at]steinburg.de

 

Frau Stötzer
Tel.: 04821/69 586   

Fax: 04821/699 586

E-Mail: stoetzer[at]steinburg.de

 

Dienstgebäude: Bahnhofstraße 25, Zimmer 18 

(im Amt für Finanzen des Kreises Steinburg)     

                                                                        
Downloads

 

Die Sitzungsprotokolle können über den Sitzungskalender des Bürger- und Ratsinformationssystem "Allris" eingesehen werden.

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