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Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

Telefonische Erreichbarkeit

Das Sachgebiet Aufenthalt ist montags bis freitags von 11:00 - 12:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Ansprechpartner/innen

Die genauen Zuständigkeiten finden Sie hier.

Online-Terminvergabe für die Ausländerbehörde

Zur Vorsprache in der Ausländerbehörde des Kreises Steinburg wird ein Termin benötigt.

Es gibt keine offene Sprechstunde.

Termine können ab sofort direkt online über die Homepage des Kreises Steinburg vereinbart werden.

termine-reservieren.de/termine/steinburg/

oder richten Sie Ihre Terminanfragen bitte an abh[at]steinburg.de

Wenn Sie einen Termin beantragt haben, warten Sie bitte so lange, bis die Anfrage von dem zuständigen Mitarbeiter/von der zuständigen Mitarbeiterin bearbeitet wurde. Beantragen Sie bitte keinen weiteren Termin. Sie bekommen in den nächsten Tagen eine Rückmeldung über Ihre Terminbeantragung.

... Bezahlen in der Ausländerbehörde und der Einbürgerungsbehörde ...

Die anfallenden Verwaltungsgebühren können Sie bei uns mit der EC-Karte oder Kreditkarte bezahlen.

Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Durchführung des Aufenthaltsgesetzes und verschiedener Spezialgesetze, die die Einreise, den Aufenthalt und die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern regeln.

Im Wesentlichen werden hier folgende Aufgaben wahrgenommen:

  • Erteilung, Verlängerung und Versagung von Aufenthaltstiteln/Duldungen für die Bundesrepublik Deutschland
  • Mitwirkung bei VISA-Verfahren für die Einreise nach Deutschland (z. B. für das Einreisen zur Eheschließung, zur Familienzusammenführung, zur Au-pair-Beschäftigung)
  • Regelung des Aufenthalts von Asylbewerbern bis zur Beendigung des Verfahrens
  • Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, soweit Ausweisungsgründe (z. B. illegaler Aufenthalt, schwere Straftaten) vorliegen
  • Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen (Einladungen) aus Anlass einer Besuchs- bzw. Touristenreise oder im Rahmen einer Familienzusammenführung von Ausländern in die Bundesrepublik.

Besuche von Angehörigen/Familienzusammenführung

Informationen über vorzulegende Unterlagen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung finden Sie hier:

Arbeitserlaubnis

Wenn Sie eine Aufenthaltsgestattung, eine Duldung oder eine Aufenthaltserlaubnis mit Auflage haben, muss vor Aufnahme einer Beschäftigung muss eine Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Bitte verwenden Sie hierfür dieses Formular!

Weitere Informationen zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter finden Sie »hier.

Wenn Sie ein bis zu dreimonatiges, unentgeltliches Berufsorientierungspraktikum absolvieren möchten, lassen Sie bitte vor Beginn Ihrer Beschäftigung dieses Formular von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen. Bringen Sie das ausgefüllte Dokument bitte persönlich zur Ausländerbehörde, dort wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

Auf Antrag können Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, eingebürgert werden. Mit der Einbürgerung wird die deutsche Staatsangehörigkeit erworben.

Zur Einbürgerung müssen abhängig von der individuellen Situation des Antragstellers außerdem verschiedene weitere Voraussetzungen erfüllt werden. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Ausländerbehörde - Datenschutzerklärung gem. Art. 13 DSGVO

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