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Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Achtung!

Das Sozialamt ist umgezogen. Sie finden uns seit dem 09.09.2019 in der Beethovenstraße 2 in Itzehoe im 2. Stock.

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, behinderten oder von Behinderung bedrohten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern, ihnen die Ausübung eines angemessenen Berufs oder einer sonstigen angemessenen Tätigkeit zugänglich zu machen und/oder ihre Unabhängigkeit zu fördern.

Hilfeleistungen sind möglich als:

  • ambulante Maßnahmen
  • teilstationäre Maßnahmen
  • stationäre Betreuung

Bitte beachten Sie, dass die Leistungen der Sozialhilfe (auch Eingliederungshilfe) nachrangig sind; d. h., Sie müssen zunächst Leistungen anderer vorrangig Verpflichteter wie z. B. des Rententrägers, der Kranken-und Pflegekasse oder auch der Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen.

Ihre Gesprächspartner/innen in der Eingliederungshilfe erreichen Sie über den Unterpunkt "Ansprechpartner" am rechten Seitenrand.

Ambulante Maßnahmen

Menschen mit Behinderungen, die in einer eigenen Wohnung leben und Probleme mit der Alltagsbewältigung haben, können einen Antrag auf ambulante Betreuung stellen. Damit soll den Betroffenen ein weitgehend eigenständiges Leben ermöglicht werden. Hilfe ist denkbar z. B. für die unmittelbare Alltagsbewältigung bis hin zur selbstbestimmten Lebensgestaltung und Lebensplanung.

Ob wir den Wunsch/Antrag auf ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum unterstützen können, hängt von bestimmten Voraussetzungen ab, z. B.:

  • Wie hoch ist das Einkommen und Vermögen des Betroffenen?
  • Welche gesundheitlichen Einschränkungen liegen vor?
  • Ist die ambulante Betreuung die passende Hilfeform?

Um diese Sachverhalte zu klären, möchten wir uns gerne vorab mit Ihnen/dem Betroffenen zu einem persönlichen Gespräch verabreden.

Mögliche Themen sind:

  • aktuelle Lebenssituation/der Alltag
  • persönliche Geschichte
  • persönliche Schwierigkeiten
  • eigene Stärken
  • Wünsche und Pläne für die Zukunft
  • unser Antragsvefahren und die notwendigen Formulare
  • Information über andere Hilfsangebote
  • etc.

Wenn es für Sie/den Betroffenen hilfreich ist, nutzen Sie gerne das an dieser Stelle hinterlegte Info-Blatt zur Vorbereitung auf das Gespräch. Ferner können Sie/die Betroffenen einen vertrauten Menschen als Begleitung zum Gespräch mitbringen.

Ihre Gesprächspartner/innen im Rahmen der Erstberatung für ambulante Maßnahmen erreichen Sie über den Unterpunkt "Ansprechpartner" am rechten Seitenrand.

Einen Antragsvordruck finden Sie hier.

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Teilstationäre Maßnahmen

Menschen mit Behinderung haben mitunter Schwierigkeiten, eine Struktur zur Bewältigung der täglichen Abläufe zu finden. Hier gibt es die Möglichkeit, mit teilstationären Maßnahmen zu unterstützen. Eine teilstationäre Betreuung ist zeitlich intensiver als die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum, aber nicht so umfassend wie eine stationäre Unterbrinung, z. B. in einer Klinik. Die Betreuung umfasst vor allem die Strukturierung des Alltags in Form von Beschäftigung, die Stabilisierung sozialer Kompetenzen, Kontaktfindung und Freizeitgestaltung.

Kennzeichnend ist eine zeitliche Beschränkung auf Maßnahmen, die tagsüber aufgesucht werden oder aber nur einen Teil des Tages umfassen. Im Kreis Steinburg gibt es eine Vielzahl von Angeboten, die genutzt werden können.

Welche Maßnahmen es gibt und ob eine solche Maßnahme für Sie/einen Betroffenen in Frage kommt, klären wir gerne mit Ihnen zusammen.

Dabei ist wie bei einer ambulanten Maßnahme wichtig:

  • Wie hoch ist das Einkommen und Vermögen des Betroffenen?
  • Welche gesundheitlichen Einschränkungen liegen vor?
  • Ist die teilstationäre Betreuung die passende Hilfeform?

Ihre Gesprächspartner/innen im Rahmen der Erstberatung/Hilfeplanung für teilstatonäre Maßnahmen und der Eingliederungshilfe erreichen Sie über den Unterpunkt "Ansprechpartner" am rechten Seitenrand.

Einen Antragsvordruck finden Sie hier.

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Stationäre Betreuung

Wer aufgrund einer wesentlichen oder drohenden wesentlichen Behinderung nicht in der Lage ist, -auch mit Hilfe von anderen Personen - im eigenen Wohnraum zu leben, kann in einer stationären Einrichtung für Menschen mit Behinderungen betreut werden. Kostenträger für eine solche Maßnahme sind die Reha-Träger, wozu auch das Sozialamt zählt.

Wer zuletzt seinen Wohnsitz im Kreis Steinburg hatte und nun in einer stationären Einrichtung betreut werden soll/möchte, kann einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim Sozialamt stellen.

Ob wir den Antrag unterstützen können, hängt wiederum von bestimmten Voraussetzungen ab, u. a.

  • ist die gewünschte Unterbringung die für Sie passende Hilfeform?
  • sind evtl. andere Reha-Träger zuständig (Rententräger, Kranken- und Pflegekassen, Unfallkasse, oder auch die Agentur für Arbeit)?

Bitte setzen Sie sich daher vor Aufnahme in die Einrichtung mit uns in Verbindung.

Ihre Gesprächspartner/innen im Rahmen der Erstberatung/Hilfeplanung für vollstationäre Maßnahmen und der Eingliederungshilfe erreichen Sie über den Unterpunkt "Ansprechpartner" am rechten Seitenrand.

Einen Antragsvordruck finden Sie hier.

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Heilpädagogische Leistungen für Kinder

Kinder mit bestehenden oder drohenden Behinderungen können mit Leistungen zur sozialen Teilhabe in Form von heilpädagogischen Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe gefördert werden.

Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten:

  • mobile ambulante Frühförderung
  • ambulante heilpädagogische Förderung in Kindertagesstätten
  • Interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung aus Eingliederungshilfe und Therapie)
  • Förderung in einer bestehenden Integrationsgruppe
  • Förderung durch Einzel-Integration in einer Elementargruppe
  • Förderung in einer heilpädagogischen Kleingruppe und

Ob und ggf. welche Leistung für Ihr Kind in Betracht kommt, wird im Rahmen eines Teilhabeplanverfahrens ermittelt. An diesem Verfahren wirken neben den Eltern und den Kindertagesstätten die Frühberatungsstellen und verschiedene Stellen der Kreisverwaltung (u.a. Gesundheitsamt oder die Kinderklinik Itzehoe) zusammen.

Zu diesem Zweck müssen die Eltern zunächst einen Antrag beim Kreissozialamt - Abteilung Teilhabe und Eingliederungshilfe - stellen.

Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

Um den Antrag auf Gewährung von Leistungen bearbeiten zu können, ist es erforderlich, Informationen zu der Entwicklung Ihres Kindes zu erhalten.

Diese sind z.B.:

  • medizinische Berichte von Ärzten mit ICD 10 Diagnose-Schlüssel (z.B. Hausarzt, Kinderarzt, Facharzt) mindestens der letzten 12 Monate,
  • Berichte über medizinische Behandlungen in einem Krankenhaus,
  • Gutachten des MDK über einen Pflegegrad,
  • Berichte über eine Behandlung und Diagnostik in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (z.B. Pelzerhaken, Itzehoe),
  • Berichte von Therapeuten (z.B. Ergotherapeuten, Logopäden)

Sofern Ihnen diese Unterlagen nicht vorliegen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kinderarzt/ Hausarzt und bitten dort um Kopien der Berichte.

Sollte Ihr Kind bereits eine Kindertageseinrichtung besuchen, wird eine Stellungnahme zur aktuellen Entwicklung des Kindes von dort benötigt. Gerne kann hierfür folgendes Formular benutzt werden.

Dieses Merkblatt hilft Ihnen bei der Antragstellung.

Bitte senden Sie den Antrag mit erforderlichen Anlagen zu. Der Antrag wird vom Kreis Steinburg, Kreissozialamt, Viktoriastraße 16-18, 25524 Itzehoe bearbeitet. Von dort erhalten Sie eine Entscheidung.

Ansprechpartnerinnen sind Frau Czech (Buchstaben A-R) Tel. 04821 /69 728 sowie Frau Mehlert (Buchstaben S-Z) Tel. 04821 /69 408.

"Komm & Sprich"

Das Angebot „Komm und Sprich“ ist eine teilstationäre Maßnahme zur Förderung von Grundschulkindern mit intensivem Förderbedarf im sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Sprache im Kreis Steinburg.

Informationen hierzu erhalten Sie bei der für Ihr Kind örtlich zuständigen Grundschule.

Ansprechpartnerin beim Kostenträger ist Frau Mehlert (Tel. 04821/69 408).

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Schulbegleitung nach SGB IX

Schüler und Schülerinnen, die von einer Körper-, Geistes- oder Sinnesbehinderung oder einer drohenden Behinderung betroffen sind, können in Schleswig-Holstein wohnortnah in einer allgemeinbildenden Schule beschult werden. Benötigen Schülerinnen und Schüler über die vom Schulamt zur Verfügung stehenden Lehrkräfte der Regelschulen und bedarfsorientiert eingesetzten Sonderschullehrkräften hinaus Begleitung, weil aufgrund der vorliegenden Behinderung ein weiterer Assistenzbedarf besteht, kann eine Schulbegleitung den schulischen Prozess des Lernens und der Integration in die Gemeinschaft unterstützen.

Dies bedeutet im Einzelnen:

  • Begleitung bei der eigenständigen Bewältigung des Schulalltages, beispielsweise Orientierungshilfe in den schulischen Gebäuden und Abläufen,
  • Begleitung bei differenzierten Unterrichtsangeboten nach den Weisungen der Lehrer,
  • Unterstützung bei der Ordnung am Arbeitsplatz,
  • Konfliktbewältigung
  • Pausenbegleitung

Die Schulbegleitung wird innerhalb der Schule und im Rahmen schulischer Veranstaltungen an der Seite der Schülerinnen und Schüler eingesetzt.

Sollte bei Ihrem Kind eine Störung ausschließlich im emotional-sozialen Bereich vorliegen, wäre vor Antragstellung unbedingt Kontakt zur örtlich zuständigen Grundschule aufzunehmen. Sprechen Sie hierüber unbedingt mit der Schulleitung.

Die Bearbeitung übernimmt dann das Amt für Jugend, Familie und Sport des Kreises Steinburg – Abteilung Soziale Dienste – Team Eingliederungshilfe.

Sollte Ihr Kind eine Störung im körperlichen oder geistigen Bereich haben und Sie als Eltern den Wohnsitz im Kreis Steinburg haben, können Sie den Antrag auf Übernahme der Kosten einer Schulbegleitung als Leistung zur Teilhaben an Bildung beim Kreissozialamt stellen. Empfehlenswert ist es, den Antrag möglichst frühzeitig in Abstimmung mit der jeweiligen Schule zu stellen.

Das Antragsformular Schulbegleitung kann hier heruntergeladen werden.

Dieses Merkblatt hilft bei der Antragsstellung.

Um den Antrag auf Gewährung von Leistungen zur Teilhabe an Bildung für Ihr Kind bearbeiten zu können, ist es erforderlich, Informationen zu der Entwicklung Ihres Kindes zu erhalten.

Hierzu gehört unbedingt eine Stellungnahme der Schule zum nichtpädagogischen Unterstützungsbedarf Ihres Kindes.

Der Fragebogen für die Schule kann hier heruntergeladen werden.

Weitere Unterlagen zur Prüfung des Unterstützungsbedarfs können sein:

  • ärztliche Diagnostikberichte – Haus- und Facharzt - mit Feststellung und Art der Behinderung (z.B. ICD-Code; ICF
  • Berichte über Klinikaufenthalte
  • Sonderpädagogische Gutachten des Förderzentrums
  • Berichte von Therapeuten
  • Gutachten des MDK über die Einstufung eines Pflegegrades

Dieses Merkblatt hilft Ihnen bei der Antragsstellung.

Bitte senden Sie den Antrag mit erforderlichen Anlagen per Post zu.

Der Antrag wird vom Kreis Steinburg, Kreissozialamt, Viktoriastraße 16-18, 25524 Itzehoe bearbeitet. Von dort erhalten Sie eine Entscheidung.

Ansprechpartnerinnen sind Frau Czech (Buchstaben A-R) Tel. 04821 /69 728 sowie Frau Mehlert (Buchstaben S-Z) Tel. 04821 /69 408.

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Wir bieten Weiterbildungsplätze zum Erwerb der staatlichen Anerkennung zur*zum Sozialpädagog*in an.

Weitere Informationen finden Sie hier

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