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Unterhaltssicherung für freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) und Wehrübende

Durch das Unterhaltssicherungsgesetz erhalten FWDL/Wehrübende und deren Familienangehörige Leistungen zur Sicherung ihres Lebensbedarfs. Der Anspruch muss vom FWDL/Wehrübenden bzw. seinen Angehörigen durch einen Antrag mit den entsprechenden Antragsunterlagen geltend gemacht werden.

Für FWDL/Wehrübende ist zuständig das

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Referat I 2.3.7

Postfach 30 10 54

40410 Düsseldorf.

Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat hierzu dieses Informationsschreiben herausgegeben:

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