Nicht in Deutschland gemeldet? Empfangsberechtigter für Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen benötigt
Ab 01.06.2015: Bei der Beantragung von Kurzzeit- und Ausfuhrkennzeichen muss ab dem 01.06.2015 ein Empfangsberechtigter genannt werden, sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland besteht.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt Kurzzeitkennzeichen bzw. Ausfuhrkennzeichen.
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