Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb in den Kreis Steinburg ohne Halterwechsel
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
- Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code der Versicherungsgesellschaft)
- Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist)
- SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) - den Vordruck erhalten Sie hier
- Sollte das Fahrzeug für landwirtschaftliche Nutzung zugelassen werden, ist vom Fahrzeughalter anstelle des SEPA-Lastschriftmandates (Kfz-Steuer) ein Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (den Vordruck finden Sie hier) auszufüllen.
- Zusätzlich
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige")
- Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte den Punkt "Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005"
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
- Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- Zusätzlich
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige")
- 28,20 EUR (bei Besonderheiten sind Abweichungen möglich)
- Wunschkennzeichen können Sie hier reservieren. Aufpreis: 12,80 EUR.
- Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder über das Internet erhalten.
- 17,60 EUR (bei Besonderheiten sind Abweichungen möglich)
Die anfallenden Verwaltungsgebühren der Zulassungsstelle können Sie ab einer Mindestgebühr von 20,00 Euro mit der EC-Karte bezahlen (PIN-Eingabe ist erforderlich). Mit einer Kreditkarte oder einer EC-Karte einer ausländischen Bank kann nicht bezahlt werden.
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