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Neuzulassung

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt)
  • Abnahme nach § 21 StVZO, so genannte Bauratabnahme, für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung
  • Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code der Versicherungsgesellschaft)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) den Vordruck erhalten Sie hier
  • Sollte das Fahrzeug für landwirtschaftliche Nutzung zugelassen werden, ist vom Fahrzeughalter anstelle des SEPA-Lastschriftmandates (Kfz-Steuer) ein Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (den Vordruck finden Sie hier) auszufüllen.
  • zusätzlich

    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige")

  • Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte die folgende Seite "Die neuen Zulassungsbescheinigungen"

Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrzeug auch ganz einfach von Zuhause aus neu zulassen. Nähere Informationen zur "Online-Neuzulassung" inklusive der Nutzungsvoraussetzungen finden Sie im Schleswig-Holstein-Portal.

Gebühr

Vor Ort:

  • Grundgebühr: 30,90 Euro

Online:

  • Grundgebühr inklusive Zustellung: 21,18 Euro

jeweils zusätzlich (vor Ort oder Online):

  • gegebenenfalls einer Kennzeichenreservierung (2,60 EUR)
  • gegebenenfalls eines Wunschkennzeichens (10,20 EUR)
  • gegebenenfalls sonstige individuelle Gebühren (nur vor Ort)
  • und gegebenenfalls zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder bei einem Schilderhersteller Ihrer Wahl (vor Ort oder über das Internet) bei der Beantragung von neuen „IZ-Kennzeichenschilder"
  • Wunschkennzeichen können Sie hier reservieren. Aufpreis: 12,80 EUR (Reservierung + Wunschkennzeichen)

 

 

Hinweis

Ab 01.05.2007 Zulassungen nur noch gegen Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (neu: SEPA-Lastschriftmandat)

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

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