Elektrofahrzeug? So erhalten Sie ein „E-Kennzeichen“!
Seit Herbst 2015 kann auf Antrag für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug oder Brennstoffzellenfahrzeug ein „E-Kennzeichen“ zugeteilt werden.
Nähere Informationen finden Sie unter dem Punkt „E-Kennzeichen“ für elektrisch betriebene Fahrzeuge.
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