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persönliche Schutzmaßnahmen der Bevölkerung

Es wird dringend angeraten, behördliche Verhaltensempfehlungen zu beachten. Als persönlichen Schutzmaßnahmen können in Betracht kommen:

Bei Aufenthalt im Freien

  • Suchen Sie das nächste bewohnte Haus auf.
  • Bewegen Sie sich möglichst quer zur Windrichtung, atmen Sie durch einen Atemschutz, zumindest ein Taschentuch.
  • Wenn Sie bereits mit Gefahrstoffen in Kontakt gekommen sind, wechseln Sie beim Betreten des Hauses Oberbekleidung und Schuhe, lassen Sie die abgelegte, kontaminierte Kleidung außerhalb des Wohnbereichs in einem verschlossenen Plastikbeutel zurück.
  • Waschen Sie sich zuerst Hände, dann Gesicht und Haare sowie alle nicht durch Bekleidung bedeckten gewesenen Körperteile, ebenso Nase und Ohren.

Unterwegs im Auto

  • Schalten Sie die Belüftung aus und schließen sie die Fenster.
  • Hören Sie Radio (UKW, Regionalsender) und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.
  • Fahren Sie zum nächsten bewohnten Gebäude. Beachten Sie nach dem Aussteigen die Hinweise zum Aufenthalt im Freien.

Bei Aufenthalt im Gebäude

  • Bleiben Sie möglichst im Gebäude.
  • Nehmen Sie gefährdete Passanten vorübergehend auf.
  • Informieren Sie – falls erforderlich – andere Hausbewohner.
  • Schließen Sie Fenster und Türen.
  • Schalten Sie Ventilatoren und Klimaanlage aus, schließen Sie die Lüftungsschlitze, auch die an Fensterrahmen.
  • Suchen Sie einen Innenraum auf, möglichst ohne Außenfenster, vorzugsweise einen Kellerraum.
  • Vermeiden Sie unnötigen Sauerstoffverbrauch, z. B. durch Kerzen.
  • Schalten Sie Ihr Radio (UKW, Regionalsender, z. B. NDR 2 UKW 96,3 MHz, NDR 1/Welle Nord UKW 90,5 oder 106,4 MHz oder RSH UKW 103,8 MHz) oder das Fernsehgerät ein.
  • Beachten Sie die Durchsagen der Behörden.
  • Telefonieren Sie nur in Notfällen.
  • Benutzen Sie beim Eindringen von Gefahrstoffen vorhandene, behelfsmäßige Atemschutzmöglichkeiten, z. B. Heimwerker-Mundschutz oder feuchte Tücher.
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