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Vorsorgliche Räumung/Evakuierung bestimmter Zonen

Evakuierung ist die rasche organisierte Verlegung von Menschen aus einem gefährdeten in ein sicheres Gebiet (Aufnahmebereiche), in dem sie vorübergehend untergebracht, verpflegt und betreut werden.

Die Evakuierung ist besonders dann eine wirkungsvolle Schutzmaßnahme, wenn sie vor Durchzug der radioaktiven Wolke erfolgt.

Falls eine Evakuierung erforderlich ist, wird die Bevölkerung des Evakuierungsgebietes durch Rundfunk und ggfs. Fernsehen oder durch Lautsprecherwagen aufgefordert, das gefährdete Gebiet zu verlassen.

Als Planungsvoraussetzung wird angenommen, dass 80 % der Bevölkerung das Evakuierungsgebiet mit eigenem Fahrzeug verlassen, so dass für 20 % der Bevölkerung öffentliche Transportmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Die Anzahl der notwendigen Transportkapazitäten je Gemeinde im Umkreis von 10 km um das Kraftwerk sind in einem Evakuierungsplan erfasst.

Einrichtungen (Kindertageseinrichtungen, Schulen, Behinderteneinrichtungen, Alten- und Pflegeheime), die im Umkreis von 10 km um das Kraftwerk liegen, sind im Evakuierungsplan aufgenommen mit der Anzahl der Plätze und der Gemeinde, in der die Einrichtungen liegen. Die Adressen und Kontaktdaten sind dem Evakuierungsplan zu entnehmen.

Über regionale Busunternehmen  können Transportkapazitäten von bis zu 12.345 Plätzen (Sitz-, Steh- und Rollstuhlplätze) organisiert werden. Darüber hinaus können über die Bundeswehr und ggf. über die Deutsche Bahn weitere Kapazitäten angefordert werden.

Liegendtransporte werden durch den Rettungsdienst und die Katstrophenschutzeinheiten „medizinische Versorgung“ des Kreises  und ggf von weiteren, über das Land angeforderte Katastrophenschutzeinheiten „medizinische Versorgung“ anderer Kreise und der Bundeswehr durchgeführt.

Lagebedingt werden in einem sicheren Gebiet Aufnahmebereiche und Notunterkünfte für die betroffene Bevölkerung eingerichtet.

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