Restabfall

In 2023 werden die amtlich gekennzeichneten Schwarzen Restabfallsäcke abgeschafft. Alle Grundstücke im Kreis werden mit festen Abfallbehältern ausgestattet.
Der Kreis stellt für die Entsorgung des Restabfalls Abfalltonnen mit einem Füllvolumen von 40, 60, 120 und 240 Liter sowie Abfallcontainer mit einem Füllvolumen von 660 und 1.100 Litern zur Verfügung. Dabei muss ein Mindestbehältervolumen von 7 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person und Woche vorgehalten werden. Amtlich gekennzeichnete 70l Abfallsäcke können als Beistellsäcke ab August 2022 genutzt werden. Die amtlich gekennzeichneten schwarzen Abfallsäcke mit ca. 50 Liter Füllvolumen dürfen noch bis zum 31.12.2023 genutzt werden. Überzählige schwarze Säcke können dann im Januar 2024 zurückgegeben werden, weitere Informationen dazu erhalten Sie hier. Eine gemeinsame Nutzung der festen Abfallbehälter ist bei benachbarten Grundstücken möglich. In Ausnahmefällen kann bei Einpersonenhaushalten eine 40 l-Tonne mit vierwöchentlicher Leerung aufgestellt werden. Bei 660- und 1.100 l-Behältern ist in Ausnahmefällen eine wöchentliche Leerung möglich.
Die Behälter werden in der Regel 14-täglich geleert und müssen am Abfuhrtag bis 6.00 Uhr morgens am Fahrbahnrand bereitgestellt werden. 660- und 1.100 l-Container werden bis zu einer Entfernung von 20 m vom Standplatz geholt und wieder zurück gestellt. Feste Abfallbehälter dürfen nur soweit gefüllt werden, dass die Deckel schließen. Abfallsäcke müssen zugebunden werden und dürfen nur so weit gefüllt sein, dass sie oberhalb der Bindung sicher erfasst und in das Müllfahrzeug gehoben werden können.
Restmüllentsorgung
Firma Abfalllogistik Steinburg GmbH
04821-403960
info[at]abfall-steinburg.de
Die festen Abfallbehälter und Abfallsäcke dürfen folgendes Gesamtgewicht nicht überschreiten:
Restabfallbehälter 40 Liter | 40 kg |
Restabfallbehälter 60 Liter | 50 kg |
Restabfallbehälter 120 Liter | 58 kg |
Restabfallbehälter 240 Liter | 110 kg |
Restabfallbehälter 660 Liter | 310 kg |
Restabfallbehälter 1100 Liter | 510 kg |
Restabfallsack | 15 kg |
Mit dem Entsorgungsunternehmen kann vereinbart werden, dass Restabfalltonnen gegen gesonderte Bezahlung zur Leerung vom Behälterstandplatz geholt und danach wieder zurück gestellt werden (Standplatzentsorgung).
Behälteränderungswünsche könne Sie uns hier mitteilen.
Flyer Abfälle sortieren(Hinweise zur Abfalltrennung)0,99 M