Schon beim Ausbau von Asbestzementplatten muss Staubentwicklung vermieden werden. Die Platten müssen befeuchtet sein und dürfen nur im Ganzen ausgebaut werden. Brechen, Schneiden und Zerkleinern ist nicht zulässig.
Asbestplatten dürfen nach der Demontage nicht wieder verbaut, gelagert oder anderweitig verwendet werden. Sie sind Abfall und müssen ordnungsgemäß beseitigt werden.
Werden Asbestzementplatten durch eine Firma abgebaut und entsorgt, muss diese über entsprechende Sachkundenachweise verfügen und die Bestimmungen der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) einhalten.
Die Platten müssen bis 2m³ zu den Wertstoffhöfen gebracht werden. Mengen über 2m³ von Privat und Asbestzement von Gewerbe mit Entsorgungsnachweis werden nur bei der Fa. Umweltservice Nord, Hungriger Wolf 100, Hohenlockstedt entgegengenommen.
Für den Transport müssen die Platten in spezielle Kunststoffsäcke (Big-Bags) verpackt werden. Big Bags gibt es bei vielen Entsorgungsbetrieben und auf den Wertstoffhöfen.