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Allgemeiner Sozialer Dienst und Jugendhilfeplanung

Liebe Eltern/Personensorgeberechtigte, liebe Kinder und junge Erwachsene

Die einzelnen Aufgaben und Ziele der Abteilung Allgemeiner Sozialer Dienst des Amtes für Jugend, Familie und Sport orientieren sich am grundlegenden Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe (§ 1 Absatz 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes). Danach sollen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung gefördert werden und dazu beigetragen werden, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

Das Leistungsangebot des Allgemeinen Sozialen Dienstes richtet sich an Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche und an Stief- und Großeltern in familiären, sozialen und persönlichen Schwierigkeiten.

Wünschen sich junge Menschen, Mütter und Väter und andere Erziehungsberechtigte eine Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung oder möchten sie eine Hilfe zur Erziehung beantragen, wenden Sie sich bitte an den Infopoint Jugendhilfe.

Ansprechpartner*innen

E-MailTelefon
Herr Müller04821/69 398
E-MailTelefon
Frau Gieseke04821/69 553
Frau Mohrdieck04821/69 773

E-Mail: infopointjugendhilfe[at]steinburg.de
Tel.: 04821/69 773
Fax: 04821/699 773                                                                                                                                   

Sprechzeiten: Wir stehen Ihnen bei Fragen von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 - 12:00 Uhr und am Mittwoch von 14:30 - 15:45 Uhr zur Verfügung.

Kinder und Jugendliche haben das Recht und die Möglichkeit, sich alleine an den Infopoint Jugendhilfe zu wenden, wenn sie Sorgen oder Probleme haben. Auch anschließend müssen die Eltern nicht darüber informiert werden, wenn dies den Beratungszweck vereiteln würde. In den meisten Fällen aber finden vermittelnde Gespräche und eine gemeinsame Suche nach Problemlösungen statt.

Wünschen sich Eltern Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, sowie Unterstützung bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzeptes für die Wahrnehmung der elterlichen Sorge unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen, wenden Sie sich bitte an die

Beratungsstelle für Erziehungs-,Ehe-,Familien- und Lebensfragen
Beethovenstr. 2
25524 Itzehoe
Tel. 04821/69 740 

E-MailTelefon
Frau Martens04821/69 771
Frau Ulrich04821/69 638

Zuständigkeiten:

Itzehoe, Drage, Hohenaspe, Hohenlockstedt, Kaaks, Ottenbüttel, Schlotfeld, Bekdorf, Bekmünde, Besdorf, Bokhorst, Gribbohm, Heiligenstedten, Heiligenstedtenerkamp, Hodorf, Holstenniendorf, Huje, Kleve, Krummendieck, Moorhusen, Nienbüttel, Nutteln, Oldendorf, Schenefeld, Siezbüttel, Stördorf, Vaale, Vaalermoor, Wacken

 

E-MailTelefon

Frau Stahl (Teamleitung)

04821/69 304
Herr van den Bos
Herr Krohn
Frau Norén
Frau Wieschowski
Frau Sartori-Marggraf
Frau Börner
Frau Habicht-Mosterts
Herr Klein (Ansprechpartner für unbegleitete minderjährige Ausländer, volljährig eingereiste Ausländer - Kreis Steinburg gesamt)

Zuständigkeiten:

Glückstadt, Altenmoor, Blomsche Wildnis, Borsfleth, Elskop, Engelbrechtsche Wildnis, Grevenkop, Herzhorn, Kiebitzreihe, Kollmar, Krempdorf, Neuendorf, Rethwisch, Sommerland, Süderau, Hohenfelde, Horst, Lägerdorf, Aebtissinwisch, Brokdorf, Büttel, Dammfleth, Ecklak, Kudensee, Landrecht, Landscheide, Neuendorf-Sachsenbande, Nortorf, Sankt Margarethen, Wilster, Bahrenfleth, Beidenfleth, Dägeling, Krempe, Kremperheide, Krempermoor, Neuenbrook, Wewelsfleth, Kellinghusen, Auufer, Breitenberg, Breitenburg, Hingstheide, Kollmoor, Kronsmoor, Lohbarbek, Mühlenbarbek, Münsterdorf, Moordiek, Moordorf, Oelixdorf, Quarnstedt, Westermoor, Winseldorf, Wittenbergen, Wrist, Wulfsmoor, Aasbüttel, Agethorst, Brokstedt, Bokelrehm, Christinenthal, Fitzbek, Hadenfeld, Hennstedt, Kaisborstel, Lockstedt, Looft, Mehlbek, Oeschebüttel, Oldenborstel, Peissen, Pönschendorf, Poyenberg, Puls, Rade, Reher, Rosdorf, Sarlhusen, Silzen, Störkathen, Wiedenborstel, Willenscharen, Warringholz

 

E-MailTelefon
Frau Szepansky04821/69 820

Jugendhilfeplanung ist das vom Gesetzgeber vorgegebene Instrument, mit dem der Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen seiner Gesamtverantwortung dafür zu sorgen hat, dass alle Aufgaben des SGB VIII erfüllt werden. Dazu ist es notwendig, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien zu schaffen und zu erhalten. Praktisch bedeutet das vor allem, dass die vielfältigen Angebote, Einrichtungen, Dienste und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe lebensnah ausgestaltet werden müssen. Um das zu erreichen, ist eine gemeinsame, ressortübergreifende Zusammenarbeit aller an der Kinder- und Jugendhilfe beteiligten Akteure voranzutreiben. Nur so kann eine kommunale Planung den jungen Menschen und ihren Familien in ihrer Lebensrealität gerecht werden.
Jugendhilfeplanung ist damit das zentrale strategische Instrument. Hier werden die Maßnahmen von Einzelakteuren sowie alle Bausteine und Facetten in ihrer Gesamtheit mit dem Ziel gebündelt, die jungen Menschen und ihre Familien zu unterstützen, wo sie Unterstützung brauchen und Kinder zu schützen, wo sie des Schutzes bedürfen.
Die grundsätzlichen Ziele von Jugendhilfe, und damit auch die grundlegende Orientierung der Jugendhilfeplanung, sind im § 1 Abs. 3 SGB VIII festgelegt.

Wesentliche Ziele der Jugendhilfeplanung sind demnach:
• Erhalt und Pflege der Kontakte zur Familie und dem sozialen Umfeld;
• junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen;
• positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen;
• besondere Förderung junger Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen;
• dazu beizutragen, dass Mütter und Väter die Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können;
• Gewährleistung eines möglichst wirksamen, vielfältigen und abgestimmte Angebotes von Jugendhilfeleistungen.

§ 80 SGB VIII beschreibt die Planungsschritte zur Umsetzung der Ziele und damit die grundlegenden Aufgaben für die Jugendhilfeplanung:
• den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
• den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche und Bedürfnisse der Betroffenen zu ermitteln und
• die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

 

Wir bieten Weiterbildungsplätze zum Erwerb der staatlichen Anerkennung zur*zum Sozialpädagog*in an.

Weitere Informationen finden Sie hier

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