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2. Anhörungsverfahren zum Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplans IV 2012

Am 27. März 2012 hat der Innenminister bekanntgegeben, dass die Änderungen der Teilfortschreibungen gegenüber den Entwurfsfassungen vom Juli 2011 so erheblich sind, dass die Grundzüge der Planung berührt sind. Das Raumordnungsgesetz des Bundes verlangt in einem solchen Fall eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit. Von Ende Mai bis Anfang Juli 2012 führt die Landesplanung daher ein 2. Anhörungs- und Beteiligungsverfahren zu allen Teilfortschreibungen der Regionalpläne durch.
Mit der zweiten Anhörung sollen rechtliche Risiken für die Teilfortschreibungen von vornherein ausgeschlossen werden. Andernfalls könnte das Oberverwaltungsgericht in Schleswig die Pläne wegen eines schweren Verfahrensfehlers für nichtig erklären. Ziel ist zudem, eine größtmögliche Akzeptanz der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung. Deshalb wird die Möglichkeit gegeben, zu den vorgenommenen Planänderungen Stellung zu nehmen.

Kreistags-Beschluss vom 20.06.2012

Folgende Dokumente stehen als Download zur Verfügung:

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