Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb in den Kreis Steinburg ohne Halterwechsel
Hinweis: Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrzeug auch ganz einfach von Zuhause aus an- oder ummelden. Nähere Informationen zur "Online-Umschreibung" inklusive der Nutzungsvoraussetzungen finden Sie im Schleswig-Holstein-Portal.
Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn Sie „IZ-Kennzeichenschilder“ beantragen möchten und/oder Ihr Fahrzeug derzeit nicht zugelassen ist und Sie daher „IZ-Kennzeichenschilder“ beantragen müssen
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
- Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code der Versicherungsgesellschaft)
- Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist)
- SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) - den Vordruck erhalten Sie hier
- Sollte das Fahrzeug für landwirtschaftliche Nutzung zugelassen werden, ist vom Fahrzeughalter anstelle des SEPA-Lastschriftmandates (Kfz-Steuer) ein Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (den Vordruck finden Sie hier) auszufüllen.
- Zusätzlich
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige")
- Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte den Punkt "Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005"
Folgende Unterlagen werden benötigt, wenn Sie Ihre bisherigen Kennzeichenschilder für Ihr in Deutschland zugelassenes Fahrzeug beibehalten möchten
- Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
- Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
- Zusätzlich
- bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige")
Gebühr bei der Beantragung von „IZ-Kennzeichenschilder"
- 28,20 EUR (bei Besonderheiten sind Abweichungen möglich)
- Wunschkennzeichen können Sie hier reservieren. Aufpreis: 12,80 EUR.
- Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern oder über das Internet erhalten.