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Umschreibung eines Fahrzeuges innerhalb des Kreises Steinburg

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug aktuell zugelassen ist und Sie die Schilder nicht beibehalten wollen)
  • Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
  • Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code der Versicherungsgesellschaft)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) - den Vordruck erhalten Sie hier
  • Sollte das Fahrzeug für landwirtschaftliche Nutzung zugelassen werden, ist vom Fahrzeughalter anstelle des SEPA-Lastschriftmandates (Kfz-Steuer) ein Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (den Vordruck finden Sie hier) auszufüllen.
  • Zusätzlich

    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige")

  • Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte den Punkt "Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005"

Gebühr

    • A) Fahrzeug ist noch zugelassen und die Kennzeichen bleiben (Grundgebühr: 27,40 EUR)
    • B) Fahrzeug ist noch zugelassen und die Kennzeichen ändern sich (Grundgebühr: 29,40 EUR)
    • C) Fahrzeug ist abgemeldet und soll wieder auf das letzte oder auf eine neue Kombination zugelassen werden (Grundgebühr: 33,20 EUR). 

jeweils zusätzlich:

  • gegebenenfalls einer Kennzeichenreservierung (2,60 EUR)
  • gegebenenfalls eines Wunschkennzeichens (10,20 EUR)
  • gegebenenfalls sonstige individuelle Gebühren
  • und gegebenenfalls zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder bei einem Schilderhersteller Ihrer Wahl (vor Ort oder über das Internet) bei der Beantragung von neuen „IZ-Kennzeichenschilder"
  • Wunschkennzeichen können Sie hier reservieren. Aufpreis: 12,80 EUR (Reservierung + Wunschkennzeichen)

 

 

Hinweis

Ab 01.05.2007 Zulassungen nur noch gegen Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (neu: SEPA-Lastschriftmandat)

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

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