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Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb in den Kreis Steinburg mit Halterwechsel

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
  • Gültiger HU-Bericht (Hauptuntersuchung)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code der Versicherungsgesellschaft)
  • Kennzeichenschilder sofern Sie eine neue Kennzeichenkombination mit dem Unterscheidungszeichen „IZ“ beantragen wollen. Falls Sie die auswärtige Kennzeichenkombination beibehalten wollen (dies ist nur möglich, wenn das Fahrzeug weiterhin noch zugelassen ist) ist die Vorlage der Kennzeichenschilder nicht notwendig
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) den Vordruck erhalten Sie hier
  • Sollte das Fahrzeug für landwirtschaftliche Nutzung zugelassen werden, ist vom Fahrzeughalter anstelle des SEPA-Lastschriftmandates (Kfz-Steuer) ein Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (den Vordruck finden Sie hier) auszufüllen.
  • Zusätzlich

    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige")

  • Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte den Punkt "Zulassungsbescheinigung vor dem 01.10.2005"

Gebühr

    • A) Fahrzeug ist noch zugelassen und die Kennzeichen bleiben (Grundgebühr: 26,80 EUR)
    • B) Fahrzeug ist noch zugelassen und die Kennzeichen ändern sich (Grundgebühr: 30,30 EUR)
    • C) Fahrzeug ist abgemeldet und soll wieder auf das letzte oder auf eine neue Kombination zugelassen werden (Grundgebühr: 33,20 EUR). 

jeweils zusätzlich:

  • gegebenenfalls einer Kennzeichenreservierung (2,60 EUR)
  • gegebenenfalls eines Wunschkennzeichens (10,20 EUR)
  • gegebenenfalls sonstige individuelle Gebühren
  • und gegebenenfalls zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder bei einem Schilderhersteller Ihrer Wahl (vor Ort oder über das Internet) bei der Beantragung von neuen „IZ-Kennzeichenschilder"
  • Wunschkennzeichen können Sie hier reservieren. Aufpreis: 12,80 EUR (Reservierung + Wunschkennzeichen)

Hinweis

Ab 01.05.2007 Zulassungen nur noch gegen Einzugsermächtigung für Kraftfahrzeugsteuer (neu: SEPA-Lastschriftmandat)

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

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