Kfz-Zulassung
Terminvereinbarung empfohlen!
Für Ihr Anliegen in der Kfz-Zulassungsbehörde wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen, da die Ziehung einer Aufrufmarke zu erheblichen Wartezeiten führen kann. Kapazitätsbedingt ist es außerdem möglich, dass bereits vorzeitig keine Aufrufmarken mehr zur Verfügung gestellt werden können.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Termine können online für die Kfz-Zulassungsbehörde hier vereinbart werden. Bitte beachten Sie, dass im Regelfall nur das von ihnen gebuchte Anliegen im vereinbarten Termin bearbeitet werden kann (es ist also zum Beispiel grundsätzlich nicht möglich, eine Zulassung zu beantragen, wenn lediglich ein Termin für eine Abmeldung gebucht worden ist). Im Notfall, oder wenn Sie nicht die Möglichkeit einer Onlinebuchung haben, können Termine auch telefonisch unter 04821 / 69 500 vereinbart werden.
Öffnungszeiten: Wann kann ich welche Aufrufmarke ziehen?
Von 7:30 bis spätestens 12:00 Uhr ist es möglich eine A-Aufrufmarke und eine Z-Aufrufmarke zu ziehen. Nachmittags (montags und dienstags von 14:00 bis spätestens 15:15 Uhr und donnerstags von 14:00 bis spätestens 17:30 Uhr) ist es zusätzlich möglich eine A-Aufrufmarke zu ziehen.
Die Ziehung einer A-Aufrufmarke (Kurzanliegen) ist möglich, sofern Sie maximal drei Kurzanliegen (z. B. Abmeldung, Adressänderung, Namensänderung, Kurzzeitkennzeichen, rotes Kennzeichen, technische Änderung, Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I, Saisonänderung der Zulassung, Umkennzeichnung ohne Halterwechsel, Auskünfte...) haben. Anderenfalls ist die Ziehung einer Z-Aufrufmarke (Zulassung etc.) notwendig. Hier sind maximal drei größere Anliegen (z. B. Wiederzulassung, Umschreibung, Neuzulassung, Ausfuhrkennzeichen, Verlust Fahrzeugbrief) zuzüglich gegebenenfalls maximal drei Kurzanliegen möglich, ansonsten ist die Vereinbarung eines Termins zwingend erforderlich.
Kann ich meinen Antrag nicht einfach online stellen?
Eine Abmeldung, eine Anschriftenänderung (ohne Namensänderung), eine Umschreibung (mit oder ohne Halterwechsel, sowie mit oder ohne Kennzeichenschildwechsel), eine Neuzulassung (fabrikneues Fahrzeug) und eine Wiederzulassung auf den gleichen Fahrzeughalter ist unter gewissen Voraussetzungen hier auch online möglich. Die Nutzung des Dienstes wird ausdrücklich empfohlen.
Sie wollen vor Ort aus dem eigenen Fahrzeug heraus den Aufrufbildschirm für Ihre Termin- bzw. Aufrufnummer verfolgen?
Diesen können Sie hier (mobile Ansicht) oder hier (Desktop-Ansicht) öffnen.
Reservierung Wunschkennzeichen
Wenn Sie ein Fahrzeug erwerben oder aber Sie sind mit dem vorhandenen Kennzeichen nicht zufrieden, können Sie Wunschkennzeichen (bestimmte Buchstaben-/Ziffernkombination) erhalten.
Wenn Sie eine Reservierung vornehmen möchten, klicken Sie bitte ⇒ hier.
HINWEIS:
Während der Öffnungszeiten kann die telefonische Erreichbarkeit der Zulassungsbehörde nur eingeschränkt möglich sein. Sollten Sie keinen Mitarbeiter erreichen, geben wir Ihnen gerne auch per E-Mail Auskunft. Teilen Sie in der E-Mail bitte Ihre Telefonnummer mit, damit wir Sie im Bedarfsfall auch telefonisch erreichen können.
Telefon | Telefax | ||
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Team Kfz-Zulassung | zulassungsbehoerde(at)steinburg.de | 04821/69 500 | 04821/699 508 |
Herr Struve, Sachgebietsleitung | struve(at)steinburg.de | ||
Frau Schütt, stv. Sachgebietsleitung | schuett(at)steinburg.de |