Skip to the navigation Skip to the content

Außerbetriebsetzung Kfz

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Kennzeichenschilder

Nach Ablauf von 7 Jahren seit der Außerbetriebsetzung gelten Fahrzeuge als endgültig aus dem Verkehr gezogen; damit erlischt die Betriebserlaubnis. Eine Verlängerung der Frist ist nicht zulässig.

Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrzeug auch ganz einfach von Zuhause aus abmelden. Nähere Informationen zur "Online-Außerbetriebsetzung" inklusive der Nutzungsvoraussetzungen finden Sie im Schleswig-Holstein-Portal.

Gebühr

  • 7,80 EUR* für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge
  • 6,30 EUR* für internetbasierte Außerbetriebsetzungen

* zuzüglich 2,60 EUR bei einer Kennzeichenreservierung

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

To top