Außerbetriebsetzung Kfz
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichenschilder
Nach Ablauf von 7 Jahren seit der Außerbetriebsetzung gelten Fahrzeuge als endgültig aus dem Verkehr gezogen; damit erlischt die Betriebserlaubnis. Eine Verlängerung der Frist ist nicht zulässig.
Grundsätzlich können Sie Ihr Fahrzeug auch ganz einfach von Zuhause aus abmelden. Nähere Informationen zur "Online-Außerbetriebsetzung" inklusive der Nutzungsvoraussetzungen finden Sie im Schleswig-Holstein-Portal.