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Neuzulassung

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • EWG - Übereinstimmungsbescheinigung (Certificate Of Conformity; auch das COC Zertifikat genannt)
  • Abnahme nach § 21 StVZO, so genannte Bauratabnahme, für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung
  • Vollmacht bei Vertretung (zusätzlich gültiger Personalausweis oder Pass des Vertreters) - den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Vollmacht für die Zulassungsbehörde"
  • elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code der Versicherungsgesellschaft)
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) den Vordruck erhalten Sie hier
  • Sollte das Fahrzeug für landwirtschaftliche Nutzung zugelassen werden, ist vom Fahrzeughalter anstelle des SEPA-Lastschriftmandates (Kfz-Steuer) ein Antrag auf Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 7 Kraftfahrzeugsteuergesetz (den Vordruck finden Sie hier) auszufüllen.
  • zusätzlich

    • bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
    • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes (den Vordruck finden Sie hier unter dem Namen "Einwilligungserklärung für die Zulassung auf Minderjährige")

  • Sollten Sie noch im Besitz eines alten Fahrzeugbriefes oder Fahrzeugscheines sein, beachten Sie bitte die folgende Seite "Die neuen Zulassungsbescheinigungen"

Gebühr

  • Grundgebühr: 30,90 Euro

jeweils zusätzlich:

  • gegebenenfalls einer Kennzeichenreservierung (2,60 EUR)
  • gegebenenfalls eines Wunschkennzeichens (10,20 EUR)
  • gegebenenfalls sonstige individuelle Gebühren
  • und gegebenenfalls zuzüglich der Kosten für die Kennzeichenschilder bei einem Schilderhersteller Ihrer Wahl (vor Ort oder über das Internet) bei der Beantragung von neuen „IZ-Kennzeichenschilder"
  • Wunschkennzeichen können Sie hier reservieren. Aufpreis: 12,80 EUR (Reservierung + Wunschkennzeichen)

 

 

Hinweis

Ab 01.05.2007 Zulassungen nur noch gegen Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (neu: SEPA-Lastschriftmandat)

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

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