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Rechtsamt

1. Persönliche Vorsprache nur mit Termin.

2. Die Besucheranschrift ist Langer Peter 27a.

3. Der barrierefreie Zugang ist über den Haupteingang des WAK Gebäudes möglich.

4. Sonstiger Zugang für Besucher*innen ist der rechte Seiteneingang an der Westfassade (Edeka).

5. Der Empfang ist in der Zeit von montags bis freitags von 8-12 Uhr und montags bis donnerstags von 14-16 Uhr besetzt.

6. In den  für den Publikumsverkehr vorgehaltenen Räumlichkeiten ist von den Besucher*innen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, der selbst mitzubringen ist.

7. Vor Betreten des Empfangs ist der dort platzierte Desinfektionsmittelspender zu benutzen.

Das Rechtsamt des Kreises Steinburg ist zuständig für:

  • Rechtsstreitigkeiten, an denen der Kreis beteiligt ist
  • Erstellung von Rechtsgutachten für die Fachämter
  • Entwurf bzw. Prüfung von Verträgen
  • Widersprüche aus verschiedenen Bereichen
  • Heranziehung Unterhaltsverpflichteter
  • Sitzungen des Kreistages und des Hauptausschusses
  • Aufgaben aus dem Bereich Kommunalverfassung
  • Schadensersatzangelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Schadenausgleich

Sie finden uns im Hauptgebäude der Kreisverwaltung, Viktoriastraße 16 – 18, 1. Stock.
Besuchszeiten: montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs 14.30 bis 15.45 Uhr

Das Rechtsamt des Kreises Steinburg bearbeitet Rechtsstreitigkeiten vor den Zivil-, Sozial- und Verwaltungsgerichten, an denen der Kreis beteiligt ist. Es werden für die Fachämter des Kreises Rechtsgutachten erstellt und Verträge entworfen bzw. geprüft und Widersprüche in Sozial- und Jugendhilfeangelegenheiten sowie in Bau-, Umwelt- und Ordnungsrechtssachen bearbeitet.

Dem Rechtsamt obliegt auch die Heranziehung Unterhaltsverpflichteter nach Bürgerlichem Recht, Sozial- und Jugendhilferecht einschließlich der Bearbeitung von Widersprüchen und der Durchsetzung dieser Ansprüche vor Gericht.

Ferner betreut das Rechtsamt die Sitzungen des Kreistages und des Hauptausschusses und nimmt die Aufgaben aus dem Bereich Kommunalverfassung wahr. Dazu gehört vor allem die „Verfassung“ des Kreises, die Hauptsatzung.

Schließlich bearbeiten wir in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Schadenausgleich Schadensersatzangelegenheiten.

Unsere Aufgabe ist es, die Interessen der Allgemeinheit nach Recht und Gesetz durchzusetzen und im Interesse aller Steuerzahler/innen zur sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel beizutragen. Dabei verstehen wir uns aber auch als Dienstleister, der Ihre Interessen im konkreten Fall berücksichtigt und in die Entscheidung einfließen lässt.

Eines jedoch kann und darf (aus rechtlichen Gründen) das Rechtsamt nicht leisten: Die allgemeine Rechtsberatung für Bürger/innen. In einem solchen Fall sollten Sie sich an eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens wenden.

In einer Angelegenheit, die Sie im Verhältnis zum Kreis Steinburg persönlich betrifft, stehen wir Ihnen gerne Rede und Antwort. Bitte verwenden Sie dazu die im Briefkopf angegebene Durchwahlnummer, unter der Sie die/den ebenfalls dort benannten zuständigen Mitarbeiter/in während der Besuchszeiten (montags bis freitags 8.00 bis 12.00 Uhr, mittwochs 14.30 bis 15.45 Uhr) erreichen können.

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

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