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Antrag auf Mitbenutzung Biotonne

Sie möchten  die gemeinsame Nutzung des Bioabfallbehälters beantragen. Hierzu müssen nach der Abfallentsorgungssatzung (§ 17 Abs. 2)  folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Grundstücke müssen unmittelbar aneinander grenzen, sich direkt gegenüberliegen oder über Eck angrenzen.
  • Der Grundstückseigentümer, auf dessen Grundstück die Biotonne steht, muss sein schriftliches Einverständnis erteilen, dass es den Nachbarn gestattet ist, die Bioabfälle in den Bioabfallbehälter zu entsorgen.
  • Einer der beiden Grundstückseigentümer erhält den Gebührenbescheid (Zustellungsbevollmächtigter). Grundsätzlich sollte das der Eigentümer sein, auf dessen Grundstück die Biotonne steht.  Es ist erforderlich, dass beide Grundstückseigentümer die gesamtschuldnerische Haftung für die Bioabfallgebühr übernehmen, d. h. wird die Gebühr von dem Bescheidempfänger nicht gezahlt, wird sich der Kreis an den Mitbenutzer wenden. 

Bitte senden Sie mir den Antrag ausgefüllt und von beiden Grundstückseigentümern (Eigentümer, auf dessen Grundstück der Restabfallbehälter steht und mitbenutzender Nachbar) unterschrieben zurück - entweder per E-Mail an abfallmitte[at]steinburg.de oder per Post .

Die Datenschutzhinweise finden Sie hier.
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