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Antrag auf Befreiung von der Andienungspflicht

Gem. §17 KrWG und §4 Abfallentsorgungssatzung des Kreises Steinburg sind Abfälle, die nicht in der Ausschlussliste zur Abfallentsorgungssatzung aufgeführt sind, dem Kreis Steinburg als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger zur Beseitigung zu überlassen. Bei andienungspflichtigen Abfällen, für die der Kreis keinen geeigneten Entsorgungsweg hat, wird auf die Andienungspflicht verzichtet. Der Abfallerzeuger muss mit dem nachstehenden Formular die Befreiung von der Andienungspflicht beim Kreis Steinburg beantragen.

Bei einem Verzicht auf die Andienungspflicht ist der Besitzer für die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften verantwortlich! Der Abfallerzeuger ist verpflichtet, diese Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen und die entsprechenden Nachweise dem Kreis Steinburg vorzulegen. Das beinhaltet sämtliche Nachweis- und Registerpflichten für Abfallerzeuger, -beförderer und -entsorger. 

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