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Abfallgebühren

Foto: ©Ludwig Paul, Servicebetrieb Bau & Stadtgrün, Stadt Schweinfurt/abfallbild.de

Die Abfallgebühr ist in Grund- und Zusatzgebühr aufgeteilt.

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird nach der Zahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohnungen bemessen. Mit ihr werden mengenunabhängige fixe Kosten, aber auch Sonderleistungen wie die Sperrmüll- oder Schadstoffsammlung abgedeckt. Für Wohnheime, Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen wird die Grundgebühr nach Wohnungsgleichwerten bemessen. In Wohnheimen und ähnlichen Einrichtungen gelten drei Wohnräume als ein Wohnungsgleichwert. Bei Gewerbebetrieben und sonstigen Einrichtungen entspricht ein Wohnungsgleichwert angefangenen 65 l Restabfallbehältervolumen bei 14-täglicher Leerung. 

Zusatzgebühr

Die Zusatzgebühr für Bio- und Restabfallbehälter wird für die Einsammlung, den Transport und die Behandlung der Abfälle erhoben. Sie richtet sich nach der Größe und Anzahl der genutzten Abfallbehälter und nach der Entleerungshäufigkeit. Die Zusatzgebühr für Abfallsäcke wird nach deren Anzahl berechnet.

Der Kreis stellt die Abfallbehälter in ausreichender Zahl zur Verfügung. Dabei soll auf zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken ein Mindestbehältervolumen von 7 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person und Woche vorgehalten werden.

Neuregelung Abfallsäcke

Amtlich gekennzeichnete 70 l-Abfallsäcke können als Beistellsäcke ab August 2022 genutzt werden. Die alten amtlich gekennzeichneten schwarzen Abfallsäcke mit ca. 50 Liter Füllvolumen dürfen noch bis zum 31.12.2023 genutzt werden. Überzähligen schwarze Säcke können dann in der Zeit vom 01.01.-31.01.24 beim Kreis Steinburg gegen Erstattung der Gebühr zurückgegeben werden. Die Säcke können in diesem Zeitraum beim Kreis Steinburg, Langer Peter 27 a  in Itzehoe abgegeben werden oder alternativ per Post an die Viktoriastraße 16-18 in Itzehoe geschickt werden. Bei der Rückgabe der Säcke sind unbedingt Name, Anschrift und Bankverbindung mitzuteilen, damit die Gebühr erstattet werden kann. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier

Abfallgebühren 2023

Grundgebühr
je Wohnung/Wohnungsgleichwertpro Jahr46,80 €
Zusatzgebühr für Restabfallbehälter
Mülltonne 40 l (14-täglich)pro Jahr38,76 €
Mülltonne 40 l (4-wöchentlich)*pro Jahr17,88 €
Mülltonne 60 l (14-täglich)pro Jahr58,08 €
Mülltonne 120 l (14-täglich)pro Jahr116,28 €
Mülltonne 240 l (14-täglich)pro Jahr232,56 €
Müllcontainer 660 l (14-täglich)pro Jahr639,48 €
Müllcontainer 660 l (wöchentlich)*pro Jahr1278,96 €
Müllcontainer 1.100 l (14-täglich)pro Jahr1065,84 €
Müllcontainer 1.100 l (wöchentlich)*pro Jahr2131,68 €
Sonderleerung je Behälter56,60 €
Abfallsäcke 50 l (bis 30.06.2023)10 Säcke12,60 €
Abfallsäcke 70 l (ab August 2022)pro Sack6,00 €
Zusatzgebühr für Biotonnen
Biotonne 60 l (14-täglich)pro Jahr49,20 €
Biotonne 80 l (14-täglich)pro Jahr65,64 €
Biotonne 120 l (14-täglich)pro Jahr98,40 €
Saisonbiotonne (14-täglich)pro Quartal1/4 der Jahresgebühr
Bioabfallsackpro Stück4,00 €
Gebühr Bestandsänderung
Anfahrtspauschalepro Anfahrt10,00 €
Wechselgebühr zzgl.pro Behälter10,00 €
Gebühr Tonnenreinigung
Anfahrtspauschalepro Anfahrt11,22 €
Wechselgebühr zzgl.pro Behälte7,08 €

*nur auf Antrag

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