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Abfallgebühren

Foto: ©Ludwig Paul, Servicebetrieb Bau & Stadtgrün, Stadt Schweinfurt/abfallbild.de

Die Abfallgebühr ist in Grund- und Zusatzgebühr aufgeteilt.

Grundgebühr

Die Grundgebühr wird nach der Zahl der auf dem Grundstück vorhandenen Wohnungen bemessen. Mit ihr werden mengenunabhängige fixe Kosten, aber auch Sonderleistungen wie die Sperrmüll- oder Schadstoffsammlung abgedeckt. Für Wohnheime, Gewerbebetriebe und sonstige Einrichtungen wird die Grundgebühr nach Wohnungsgleichwerten bemessen. In Wohnheimen und ähnlichen Einrichtungen gelten drei Wohnräume als ein Wohnungsgleichwert. Bei Gewerbebetrieben und sonstigen Einrichtungen entspricht ein Wohnungsgleichwert angefangenen 65 l Restabfallbehältervolumen bei 14-täglicher Leerung. 

Zusatzgebühr

Die Zusatzgebühr für Bio- und Restabfallbehälter wird für die Einsammlung, den Transport und die Behandlung der Abfälle erhoben. Sie richtet sich nach der Größe und Anzahl der genutzten Abfallbehälter und nach der Entleerungshäufigkeit. Die Zusatzgebühr für Abfallsäcke wird nach deren Anzahl berechnet.

Der Kreis stellt die Abfallbehälter in ausreichender Zahl zur Verfügung. Dabei soll auf zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken ein Mindestbehältervolumen von 7 Litern je auf dem Grundstück gemeldeter Person und Woche vorgehalten werden.

Neuregelung Abfallsäcke

Die alten amtlich gekennzeichneten schwarzen Abfallsäcke mit ca. 50 Liter Füllvolumen dürfen seit dem 01.01.2024 nicht mehr verwendet werden. Stattdessen gibt es neue amtlich gekennzeichnete 70 l-Abfallsäcke, die als Beistellsäcke genutzt werden können.  Die überzähligen schwarze Säcke können in der Zeit vom 01.01.-31.01.24 beim Kreis Steinburg gegen Erstattung der Gebühr zurückgegeben werden. Die Säcke können in diesem Zeitraum bei den Wertstoffhöfen des Kreises Steinburg abgegeben oder alternativ per Post an den Kreis Steinburg, Abt. Abfallwirtschaft, Viktoriastraße 16-18 in 25524 Itzehoe geschickt werden. Bei der Rückgabe der Säcke sind unbedingt Name, Anschrift und Bankverbindung mitzuteilen, damit die Gebühr erstattet werden kann. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. 

Abfallgebühren 2024

GegenstandFaktorGebühr
Grundgebühr
je Wohnung/Wohnungsgleichwertpro Jahr41,64 €
Zusatzgebühr für Restabfallbehälter
Mülltonne 40 l (14-täglich)pro Jahr31,32 €
Mülltonne 40 l (4-wöchentlich)*pro Jahr15,60 €
Mülltonne 60 l (14-täglich)pro Jahr46,92 €
Mülltonne 120 l (14-täglich)pro Jahr93,84 €
Mülltonne 240 l (14-täglich)pro Jahr187,80 €
Müllcontainer 660 l (14-täglich)pro Jahr516,48 €
Müllcontainer 660 l (wöchentlich)*pro Jahr1032,84 €
Müllcontainer 1.100 l (14-täglich)pro Jahr860,76 €
Müllcontainer 1.100 l (wöchentlich)*pro Jahr1721,52 €
Sonderleerung je Behälterpro Leerung55,19 €
Abfallsäcke 70 l (ab August 2022)pro Sack6,00 €
Zusatzgebühr für Biotonnen
Biotonne 60 l (14-täglich)pro Jahr45,48 €
Biotonne 80 l (14-täglich)pro Jahr60,60 €
Biotonne 120 l (14-täglich)pro Jahr90,84 €
Saisonbiotonne (14-täglich)pro Quartal1/4 der Jahresgebühr
Bioabfallsackpro Stück3,85 €
Gebühr Bestandsänderung
Anfahrtspauschalepro Anfahrt10,00 €
Wechselgebühr/Bestandsänderungsgebühr zzgl.pro Behälter/Bestand5,00 €
Gebühr Tonnenreinigung
Anfahrtspauschalepro Anfahrt10,00 €
Wechselgebühr zzgl.pro Behälte5,00 €

*nur auf Antrag 

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