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SEPA-Lastschriftverfahren/Einzugsermächtigung

Mit der Einführung eines Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraumes, auf Englisch Single Euro Payments Area (SEPA) wurden die bisherigen inländischen Lastschriftverfahren in das SEPA-Lastschriftverfahren umgewandelt. Rechtliche Voraussetzung für den Einzug einer SEPA-Lastschrift ist ein gültiges Mandat. Dieses ist schriftlich durch den Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger zu erteilen.

Damit die Abfallgebühren vom Konto des Grundstückseigentümers abgebucht werden können, muss vom Grundstückseigentümer ein Formular „SEPA-Basis-Lastschriftmandat“ ausgefüllt und unterschrieben im Original (nicht als Fax oder E-Mail) an den Kreis Steinburg, Amt für Umweltschutz, Abt. Abfallwirtschaft geschickt werden.

Das Formular wird Ihnen auf Anfrage zugesandt.

Formularanforderung bei

Frau Boukamp
Stadt Itzehoe
Amt Krempermarsch
04821-69389
Frau Mohr
Amt Kellinghusen
Amt Itzehoe-Land
Amt Wilstermarsch
04821-69853
Frau Lindemann
Stadt Glückstadt
Amt Breitenburg
Amt Horst-Herzhorn
Amt Schenefeld
04821-69466

 

 

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