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Messung/ggf. Dekontamination/ärztliche Betreuung von betroffenen Personen in Notfallstationen

Notfallstationen sind Einrichtungen zur medizinischen Sichtung und Erstbehandlung sowie zur Dekontamination der durch einen Kernkraftwerksunfall betroffenen Personen.

Entsprechend der Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen kann es bei einem Störfall/Unfall in einem Kernkraftwerk notwendig werden, die Bevölkerung und die Einsatzkräfte hinsichtlich eventueller Strahlenbelastung und zur Durchführung von Hilfsmaßnahmen (z.B. Dekontamination) in Notfallstationen zu überprüfen. Daraus leiten sich Aufgaben wie :

  • Aufnahme und Betreuung von Personen, die spontan das gefährdete Gebiet verlassen haben oder evakuiert wurden
  • Durchführung der Dekontaminationskontrolle,
  • Durchführung von Dekontaminationsmaßnahmen,
  • Abschätzung der Strahlenbelastung (Direktstrahlung und Inkorporation),
  • ärztliche Beurteilung und Betreuung (Sichtung und Erstversorgung),
  • Weiterleitung behandlungsbedürftiger Personen in geeignete Krankenhäuser

ab.

Das Kreisauskunftsbüro registriert, wo die Menschen, die in der Notfallstation Hilfe gesucht haben, anschließend bleiben.

Eine Notfallstation ist grundsätzlich als ein Angebot an die betroffene Bevölkerung zu verstehen. Das Aufsuchen dieser Station durch die Bevölkerung erfolgt auf Empfehlung des Führungsstabes.

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