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Infektiöse Magen-Darm-Erkrankungen

Die infektiösen Magen-Darmerkrankungen sind leider noch immer recht häufig. Dabei gibt es viele Erkrankungsfälle mit harmlosen Verläufen, bei denen die Beschwerden (Durchfälle, Erbrechen usw.) zwei bis drei Tage anhalten und keine bleibenden Folgen haben, aber auch Fälle mit schweren Verläufen, bei denen schwerwiegende Komplikationen auftreten können, die in seltenen Fällen sogar tödlich sein können. Deshalb gibt es im Infektionsschutzgesetz eine Reihe von Vorschriften zu diesen Krankheiten.

  • Meldepflicht des behandelnden Arztes (Meldeformular im Downloadbereich abrufbar)
  • bei Häufungen (mehr als ein Fall) mit epidemischen Zusammenhang
  • Beispiel: Durchfallserkrankungen bei mehreren Teilnehmern einer Feier
  • bei Personen, die im Lebensmittelgewerbe tätig sind (Schlachter, Koch, Konditor)
  • bei bestimmten Krankheiten wie Cholera, Typhus, Paratyphus
  • Meldepflicht des Labors bei entsprechendem Erregernachweis (Meldeformular im Downloadbereich abrufbar)
  • Tätigkeitsverbot für Personen, die im Lebenmittelgewerbe tätig sind (Merkblatt im Downloadbereich abrufbar)
  • Besuchsverbot in Kindergärten und vergleichbaren Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder unter sechs Jahren (Merkblatt für Eltern im Downloadbereich abrufbar)

In bestimmten Fällen wird das Gesundheitsamt die Erkrankten und gfls. Kontaktpersonen befragen und weitere Untersuchungen anstellen.

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