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Überwachung des Trinkwassers und des Schwimm- und Badebeckenwassers

Trinkwasser

Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel und unterliegt deshalb hohen gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätsanforderungen, deren Einhaltung vom Gesundheitsamt überwacht werden. Die gesetzliche Grundlagen dafür sind §§ 37 - 39 des Infektionsschutzgesetzes und die darauf beruhende Trinkwasserverordnung.

Die öffentliche Wasserversorgung liefert für mehr als 95% der Einwohner des Kreises Steinburg einwandfreies Trinkwasser, das aus Tiefbrunnen gefördert wird. Das abgegebene Wasser wird entsprechend den gesetzlichen Anforderungen häufig untersucht und erfüllt die gesetzlichen Qualitätsanforderungen. Die öffentlichen Wasserversorger können für die Qualität des Wassers jedoch nur bis zur Übergabe an die Anschlussnehmer (in der Regel ist das an der Wasseruhr) garantieren. In der folgenden Hausinstallation kann das Wasser jedoch trotz der guten Eigenschaften des gelieferten Wassers verändert werden. Dies ist z. B. durch Ablösung (Korrosion) von Installationsmaterialien (Rohrleitungen, Armaturen) möglich. Gesundheitlich bedenklich kann dies bei Bleileitungen in der Hausinstallation sein. Gelegentlich kann es auch bei Kupferinstallationen zu erhöhten Kupferwerten im Wasser kommen oder durch verchromte Armaturen der Nickelwert im Wasser ansteigen. Weitere Informationen bietet Ihnen ein Merkblatt, das sich insbesondere an Eltern wendet, die Säuglingsnahrung mit dem Leitungswasser zubereiten. Dieses Merkblatt "Trinkwasser für Säuglinge" können Sie im Downloadbereich als pdf-Datei abrufen. Auch die Merkblätter der einzelnen Schwermetalle stehen im Downloadbereich zur Verfügung.

Einzelversorgungsanlagen versorgen weniger als 5% der Einwohner des Kreises Steinburg. Hier gibt es sehr unterschiedliche Bedingungen. Eine Reihe von Brunnen sind nur flach gegründet und unterliegen z.T. Oberflächenwassereinfluss; andere sind zwar tiefer gebohrt, weisen aber häufig hohe natürliche Eisen- und Mangangehalte auf. Auch der Säuregrad (pH-Wert) der Brunnenwässer kann unterschiedlich sein, was sich auf die Korrorionseigenschaften des Wassers auswirken kann. Auch diese Einzelversorgungsanlagen unterliegen den gesetzlichen Regelungen und müssen regelmäßig untersucht werden. Der Betrieb dieser Anlagen muss dem Gesundheitsamt angezeigt werden. Für die vorgeschriebenen Untersuchungen sind zugelassene Labore zu beauftragen. Hier geht es zur kompletten Liste der in Schleswig-Holstein zugelassenen Trinkwasseruntersuchungsstellen. Eine kompaktere Liste mit einer Auswahl zugelassener Trinkwasseruntersuchungsstellen können Sie im Downloadbereich als pdf-Datei abrufen.

Betreiber oder Nutzer dieser Anlagen, die das Wasser zur Zubereitung von Säuglings- oder Kleinkindernahrung verwenden, sollten sich über die Qualität des Wassers Klarheit verschaffen. Soweit das Wasser einen zu hohen Nitratgehalt (höher als 25 mg/l) oder einen niedrigeren pH-Wert als 7,4 aufweist, sollte Beratung beim Kinderarzt oder im Gesundheitsamt gesucht werden. Für Nutzer von Einzelversorgungsanlagen mit erhöhtem Nitratgehalt steht im Downloadbereich auch ein Merkblatt als pdf-Datei zum Abruf bereit.

Schwimm- und Badebeckenwasser

Das Wasser in öffentlichen Schwimmbädern und gewerblichen Schwimm- und Badebecken und in Bewegungsbädern unterliegt gemäß § 37 des Infektionsschutzgesetzes der Überwachung des Gesundheitsamtes.

Um das Schwimm- und Badebeckenwasser hygienisch einwandfrei zu halten, muss es grundsätzlich aufbereitet werden, auch eine Chlorung des Wassers ist unumgänglich. Die Anforderungen an das Wasser und seine Aufbereitung sind in der DIN 19 643 als Regel der Technik beschrieben.

Die Einhaltung der Anforderungen ist dem Gesundheitsamt durch regelmäßige Untersuchungen nachzuweisen.

Sie erreichen die entsprechenden Ansprechpartner/innen unter der E-Mail umwelthygiene[at]steinburg.de.

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