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Genehmigung von Sportboothäfen und Bootsliegeplätzen

Sportboothäfen

Neben dem Landeshafen in Glückstadt und dem vom Amt Herzhorn bereits 1978 zugelassenen Sportboothafen "Ivenfleth" am Störsperrwerk gibt es im Kreisgebiet folgende, von der unteren Naturschutzbehörde genehmigten Sportboothäfen:

Sportboothafengenehmigte LiegeplätzeStandort
Itzehoe/Heiligenstedten73Sude/Heiligenstedten
Wewelsfleth60Wewelsfleth
Münsterdorf30Münsterdorf
Langes Rack30Beidenfleth
Kolz24Beidenfleth

Bootsliegeplätze

Nach § 36 Abs. 2 LNatSchG benötigt die Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde, wer eine Wasserfläche mit Hilfe einer Boje, eines Steges oder einer anderen Anlage als Liegeplatz für ein Sportboot außerhalb eines Hafens benutzen will. Sportboote sind, unabhängig von der Antriebsart, Wasserfahrzeuge jeder Art, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn

1. naturschutzrechtliche Vorschriften nicht entgegenstehen und
2. die Nutzung eines Hafens oder einer Gemeinschaftsanlage in zumutbarer Entfernung nicht möglich ist.

Grundlage für die Bearbeitung entsprechender Anträge ist das Kreiskonzept (Zoneneinteilung für Bootsliegeplätze und Bootsstege im Kreis Steinburg) vom 21.09.1992.
Gemeinschaftsanlagen für Sportboote (bis 19 Liegeplätze) wurden in Kollmar, Bielenberg, Breitenburg, Bahrenfleth, Kasenort, Beidenfleth, Heiligenstedten, Itzehoe und Bekmünde genehmigt.

Altanlagen

Anlagen nach § 36 Abs. 2 LNatSchG, die vor dem 19. November 1982 errichtet worden sind, gelten als genehmigt (§ 36 Abs. 3 LNatSchG).

Ansprechpartner/in

NameZimmerTelefon
Herr KnaakZimmer 21204821 / 69 378
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