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Lebensmittelüberwachung

Allgemeine Lebensmittelüberwachung

Die Lebensmittelüberwachung wacht über die Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen zum Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung und gesundheitlichen Schäden.

Zu den Aufgaben unserer 4 Lebensmittelkontrolleure im Kreis Steinburg gehören regelmäßige Betriebskontrollen und Probennahmen. Hierzu werden Restaurants, Bäckereien, Imbissbuden usw. unangekündigt aufgesucht und dahingehend überprüft, ob die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Lebensmittelkontrolleure sind natürlich auch in beratender Funktion für den Betreiber da. Wann immer Fragen bezüglich der hygienischen Voraussetzungen zur Eröffnung oder Erweiterung des Betriebes auftauchen, stehen sie mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Schnellwarnungen vom Ministerium eingehen und über Rückrufaktionen informieren, müssen die Kontrolleure sofort reagieren und überprüfen, ob die beanstandete Ware aus dem Verkauf genommen wurde. Eine gute Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure ist wichtig, daher ist ein Meisterbrief oder ein ähnlicher Abschluss eine Einstellungsvoraussetzung. Im Rahmen der Überwachung werden in allen Betrieben Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen entnommen und zur weiteren Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein weitergeleitet.

Ansprechpartner/innen
E-MailTelefonFax
Herr Tabbert04821/69 23604821/699 236
Herr Drees04821/69 52204821/699 522
Herr Schwarze04821/69 71604821/699 716
Frau Tiedemann04821/69 58404821/699 584
Frau Otho04821/69 30604821/699 306
Frau Weißbach04821/69 71704821/699 717

Wichtiger Hinweis für Bauherren und Gastronomen

Änderung im Baugenehmigungsverfahren seit dem 05. Juli 2024

Durch die Neufassung der Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein hat sich das Verfahren für Bauvorhaben im Lebensmittelbereich geändert.

Was ist neu?

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt keine automatische Beteiligung der Lebensmittelüberwachung durch das Bauamt mehr. Die Verantwortung für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen liegt nun allein beim Bauherrn bzw. beim Betriebsinhaber.

Ihre Pflicht als Bauherr / Betriebsinhaber:

Wenn Sie Räume bauen, umbauen oder nutzen möchten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (z. B. Gastronomie, Einzelhandel, Lebensmittelhandwerk), müssen Sie dies eigenständig und rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit beim Fachamt für Allgemeine Lebensmittelüberwachung anzeigen.

Warum ist das wichtig?

Eine Baugenehmigung ersetzt nicht die lebensmittelrechtliche Abnahme. Um teure bauliche Nachbesserungen nach der Fertigstellung zu vermeiden, empfehlen wir dringend, bereits in der Planungsphase Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne zu den Anforderungen an Räume, Belüftung und Hygieneeinrichtungen.

Sie haben Gesundheitsbeschwerden nach dem Genuss von Lebensmitteln, oder Fragen zu den oben genannten Bereichen?

Sie als Bürger haben die Möglichkeit, sich mit Verbraucherbeschwerden oder Fragen direkt an uns zu wenden, z. B. über

  • verdorbene Lebensmittel
  • unsaubere Betriebe
  • mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren
  • schlechte Qualität von Lebensmitteln
  • Ungezieferbefall in Lebensmittelbetrieben
  • Informationsbedarf für den Bereich Lebensmittelüberwachung

Ansprechpartner und weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung finden Sie auch auf den Internetseiten des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure im Lande Schleswig-Holstein e. V.

Lebensmittelkontrolle - Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Der Betriebssitz des betroffenen Unternehmens liegt im Kreis Steinburg. Andernfalls wenden Sie sich bitte an die örtlich zuständigen Behörden.


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