Lebensmittelüberwachung
Allgemeine Lebensmittelüberwachung
Die Lebensmittelüberwachung wacht über die Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen zum Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung und gesundheitlichen Schäden.
Zu den Aufgaben unserer 4 Lebensmittelkontrolleure im Kreis Steinburg gehören regelmäßige Betriebskontrollen und Probennahmen. Hierzu werden Restaurants, Bäckereien, Imbissbuden usw. unangekündigt aufgesucht und dahingehend überprüft, ob die lebensmittelrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Die Lebensmittelkontrolleure sind natürlich auch in beratender Funktion für den Betreiber da. Wann immer Fragen bezüglich der hygienischen Voraussetzungen zur Eröffnung oder Erweiterung des Betriebes auftauchen, stehen sie mit Rat und Tat zur Seite. Wenn Schnellwarnungen vom Ministerium eingehen und über Rückrufaktionen informieren, müssen die Kontrolleure sofort reagieren und überprüfen, ob die beanstandete Ware aus dem Verkauf genommen wurde. Eine gute Ausbildung der Lebensmittelkontrolleure ist wichtig, daher ist ein Meisterbrief oder ein ähnlicher Abschluss eine Einstellungsvoraussetzung. Im Rahmen der Überwachung werden in allen Betrieben Proben von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen entnommen und zur weiteren Untersuchung an das Landeslabor Schleswig-Holstein weitergeleitet.
| Telefon | Fax | |
|---|---|---|
| Herr Tabbert | 04821/69 236 | 04821/699 236 |
| Herr Drees | 04821/69 522 | 04821/699 522 |
| Herr Schwarze | 04821/69 716 | 04821/699 716 |
| Frau Tiedemann | 04821/69 584 | 04821/699 584 |
| Frau Otho | 04821/69 306 | 04821/699 306 |
| Frau Weißbach | 04821/69 717 | 04821/699 717 |
Wichtiger Hinweis für Bauherren und Gastronomen
Änderung im Baugenehmigungsverfahren seit dem 05. Juli 2024
Durch die Neufassung der Landesbauordnung (LBO) Schleswig-Holstein hat sich das Verfahren für Bauvorhaben im Lebensmittelbereich geändert.
Was ist neu?
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erfolgt keine automatische Beteiligung der Lebensmittelüberwachung durch das Bauamt mehr. Die Verantwortung für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen liegt nun allein beim Bauherrn bzw. beim Betriebsinhaber.
Ihre Pflicht als Bauherr / Betriebsinhaber:
Wenn Sie Räume bauen, umbauen oder nutzen möchten, in denen mit Lebensmitteln umgegangen wird (z. B. Gastronomie, Einzelhandel, Lebensmittelhandwerk), müssen Sie dies eigenständig und rechtzeitig vor Aufnahme der Tätigkeit beim Fachamt für Allgemeine Lebensmittelüberwachung anzeigen.
Warum ist das wichtig?
Eine Baugenehmigung ersetzt nicht die lebensmittelrechtliche Abnahme. Um teure bauliche Nachbesserungen nach der Fertigstellung zu vermeiden, empfehlen wir dringend, bereits in der Planungsphase Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne zu den Anforderungen an Räume, Belüftung und Hygieneeinrichtungen.
Sie haben Gesundheitsbeschwerden nach dem Genuss von Lebensmitteln, oder Fragen zu den oben genannten Bereichen?
Sie als Bürger haben die Möglichkeit, sich mit Verbraucherbeschwerden oder Fragen direkt an uns zu wenden, z. B. über
- verdorbene Lebensmittel
- unsaubere Betriebe
- mangelhafte oder fehlende Kennzeichnung von Waren
- schlechte Qualität von Lebensmitteln
- Ungezieferbefall in Lebensmittelbetrieben
- Informationsbedarf für den Bereich Lebensmittelüberwachung
Lebensmittelunternehmer Artikel 6 Meldebogen
Kennzeichnungspflicht auf Speisekarten
Zusatzstoffe
Allergene
Speiseabfallentsorgung tierischen Ursprungs
Märkte und Volksfeste
Alkoholische Heißgetränke
Anforderungen an Trinkwasseranlagen auf Märkten, Volks- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen
Schleswig-Holstein feiert gemeinsam, was müssen Veranstalter und Helfer wissen?
Gemeinschaftsverpflegung
Personalschulungen in Lebensmittelbetrieben
Ansprechpartner und weitere Informationen zur Lebensmittelüberwachung finden Sie auch auf den Internetseiten des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure im Lande Schleswig-Holstein e. V.
Interessante Links
Alle Lebensmittelwarnungen auf dem Portal der Bundesländer
Bundesinstitut für Risikobewertung: Alle Merkblätter für Verbraucher
Bundesinstitut für Risikobewertung: Hygieneregeln in der Gemeinschaftsgastronomie
Bundesinstitut für Risikobewertung: Sicher verpflegt für besonders empfindliche Personengruppen
