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Tierische Nebenprodukte

Achtung!

Das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ist umgezogen! Sie finden uns jetzt in der Beethovenstraße 7 in Itzehoe im 1. Stock.

Tierische Nebenprodukte sind

  • Küchen- und Speiseabfälle tierischer Herkunft,
  • bei der Herstellung von Lebensmitteln anfallende Abfälle, z.B. Schlachtabfälle, und
  • tote Haus- und landwirtschatiche Nutztiere.

Diese müssen über besonders zugelassene Betriebe entsorgt werden. Eine aktuelle Liste finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Ausgenommen sind Küchen- und Speiseabfälle aus Privathaushalten, die nach den Vorgaben des Abfall-ABC des Umweltamtes entsorgt werden können.

Falls Ihr Haustier vom einem Tierarzt eingeschläfert werden muss, übernimmt normalerweise dieser die Entsorgung. Selbstverständlich können Sie Ihr verstorbenes Haustier auch auf einem Tierfriedhof begraben oder in einem Tierkrematorium verbrennen lassen. Für einzelne Körper von Heimtieren besteht noch die Alternative, diese zu vergraben. Dieses darf jedoch nur auf einem geeigneten, von der Behörde zugelassenen Gelände oder auf dem eigenen Grundstück, soweit dieses nicht in einem Wasserschutzgebiet oder in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege oder Plätzen liegt, geschehen. Die Tierkörper dürfen nur so vergraben werden, dass sie mit einer ausreichenden, mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht, gemessen vom Rand der Grube, bedeckt sind. Bitte informieren Sie sich im Vorwege, ob ein Vergraben auf Ihrem Grundstück zulässig ist.

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