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Verkehrswertgutachten

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Steinburg erstellt Verkehrwertgutachten Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Rechten an Grundstücken.

Die Gutachten können von Eigentümern, Erben, Testamentsvollstrecker, Hypothekengläubiger, Bevollmächtigte, Behörden, Gerichte usw. schriftlich beantragt werden und sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Gebührensatzung des Kreises Steinburg.

Dem schriftlichen Antrag, der formlos oder mittels dem Antragsformular erfolgen kann, sind u.a. ein aktueller Flurkartenauszug, ein aktueller Grundbuchauszug, evtl. vorhandene Bauzeichnungen (Bestandszeichnungen) einschließlich der Berechnungen zu Wohn- und Nutzflächen, sowie des umbauten Raumes und evtl. das Grundstück betreffende Verträge (z.B. Mietvertrag) hinzuzufügen.

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