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Windenergie

© Gieb

Die Windenergie hat für den Kreis Steinburg sowohl unter energie- und umweltpolitischen als auch unter wirtschaftlichen und räumlichen Gesichtspunkten eine besondere Bedeutung. Mit der Teilfortschreibung der Regionalpläne Wind 2012 hat sich der Anteil der Eignungsgebiete an der Kreisfläche auf 2,4 % (2574 ha) erhöht. Anhand der nachfolgenden Informationen können Sie die Entscheidungswege auf Kreisebene bis hin zur Veröffentlichung der Regionalpläne der Landesregierung nachvollziehen:

Die Landesplanungsbehörde hat am 23. Juni 2015 per Erlass bekanntgegeben, dass sie die im November 2012 in Kraft getretenen Regionalpläne zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung nicht mehr anwendet. Um einen ungesteuerten Ausbau der Windenergie zu vermeiden und um gleichzeitig Planungen zum Ausbau der Windenergie weiterhin zu ermöglichen, wurde nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes der Paragraph 18 im Landesplanungsgesetz  (LaPlaG) um das Instrument der befristeten Untersagung für raumbedeutsame Windkraftanlagen ergänzt. Im Juni 2015 hat die Landesplanung einen Runderlass veröffentlicht, der sowohl für die Neuaufstellung der Regionalpläne als auch für die Entscheidung über Befreiungen von der Untersagung herangezogen werden soll. Zurzeit werden von der Landesplanungsbehörde neue Regionalpläne zum Thema Windenergienutzung erarbeitet.

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