Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste
Jeder ambulante Pflegedienst, der einen Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen hat, kann bei den zuständigen Stellen Investitionskostenförderung beantragen.
- Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI
- Ein Schreiben, aus dem Hervorgeht, seit wann der Pflegedienst besteht. Alternativ kann auch das folgende Formular ausgefüllt werden: Anmeldung als Selbständiger in einem Gesundheitsberuf
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie hier:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/bssh/document/jlr-PflegeGAGSHrahmen/part/X
| Amt | Gesundheitsamt | 
|---|---|
| Ansprechperson | Herr Hemke | 
| Anschrift | Viktoriastraße 17a 25524 Itzehoe | 
| Telefon | 04821/69 525 | 
| hemke[at]steinburg.de | 
 Antrag auf Investitionskostenförderung Antrag auf Investitionskostenförderung
 Testat Testat
 Anmeldung als Selbständiger in einem Gesundheitsberuf Anmeldung als Selbständiger in einem Gesundheitsberuf
 Verwendungsnachweis Verwendungsnachweis
 Vereinbarung gemäß § 6 Abs. 2 Landespflegegesetz über die Gewährung pauschaler Zuschüsse an ambulante Pflegedienste zur Abgeltung laufender Aufwendungen im Sinne des § 82 Abs. 3 SGB XI Vereinbarung gemäß § 6 Abs. 2 Landespflegegesetz über die Gewährung pauschaler Zuschüsse an ambulante Pflegedienste zur Abgeltung laufender Aufwendungen im Sinne des § 82 Abs. 3 SGB XI
