Jugendärztlicher Dienst
Schwerpunke der Arbeit im Jugendärztlichen Dienst
- Schulärztliche Untersuchungen
- im Rahmen der Einschulung
- bei einem Verfahren nach SoFVO (Sonderschulförderungsverordnung)
- Untersuchungen für das Profil Sport an den Gymnasien
- Untersuchung bei Unterrichtsversäumnis und bei Beurlaubung vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen
- Information und Beratung für Eltern von Kindern mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung
- Sozialmedizinische Gutachten auf der Grundlage rechtlicher Vorschriften (u. a. nach SGB XII und SGB VIII)
- Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder/Kinderschutzgesetz § 7a GDG
Die Datenschutzhinweise des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes finden Sie hier oder im Downloadbereich.
Telefon | ||
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04821/699 433 Fax | ||
Sekretariat | 04821/69 433 |