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Jugendärztlicher Dienst

Schwerpunke der Arbeit im Jugendärztlichen Dienst

© Herrmann
  • Schulärztliche Untersuchungen
    • im Rahmen der Einschulung
    • bei einem Verfahren nach SoFVO (Sonderschulförderungsverordnung)
    • Untersuchungen für das Profil Sport an den Gymnasien
    • Untersuchung bei Unterrichtsversäumnis und bei Beurlaubung vom Unterricht aus gesundheitlichen Gründen
  • Information und Beratung für Eltern von Kindern mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung
  • Sozialmedizinische Gutachten auf der Grundlage rechtlicher Vorschriften (u. a. nach SGB XII und SGB VIII)
  • Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder/Kinderschutzgesetz § 7a GDG

 

Die Datenschutzhinweise des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes finden Sie hier oder im Downloadbereich.

 

 

E-MailTelefon
04821/699 433 Fax
Sekretariat 04821/69 433
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