Leichte Sprache: Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
- Schulärztliche Untersuchungen
- Zur Einschulung
- Bei Verfahren nach SoFVO (Sonderschulförderungsverordnung)
- Untersuchungen für das Profil Sport an Gymnasien
- Untersuchungen bei Gesundheitsproblemen
- Bei Unterrichtsversäumnis
- Bei Beurlaubung vom Unterricht wegen Gesundheit
- Hilfe und Beratung für Eltern
- Für Kinder mit Entwicklungsverzögerung oder Behinderung
- Sozialmedizinische Gutachten
- Basierend auf rechtliche Vorschriften (z.B. SGB XII oder SGB VIII)
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
- Nach dem Kinderschutzgesetz § 7a GDG
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FAQ's zum KJGD – Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Der KJGD macht Untersuchungen, die im Schulgesetz und in der Landesverordnung über schulärztliche Aufgaben festgelegt sind.
Dazu gehören:
- Schuleingangsuntersuchungen
- Untersuchungen für Sonderpädagogische Förderung
- Untersuchungen für das Oberstufenprofil Sport
- Untersuchungen bei Fehlen im Unterricht (Absentismus)
Außerdem gibt es auch Gutachten für die Eingliederungshilfe und Kurbeihilfe.
