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FAQ's zum KJGD – Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Alles, was Sie über den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst wissen müssen: Häufig gestellte Fragen und hilfreiche Antworten

Ja, alle Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht und dürfen nur im Falle einer Schweigepflichtentbindung durch die Erziehungsberechtigten Informationen aus den Untersuchungen weitergeben. 

Der KJGD führt Untersuchungen auf Grundlage des Schulgesetzes/der Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben durch. Dazu gehören u.a. die Schuleingangsuntersuchungen, Untersuchungen im Rahmen der Sonderpädagogischen Förderungsverordnung, Untersuchungen für das Oberstufenprofil Sport sowie Untersuchungen im Rahmen des Absentismuskonzeptes.

Auch Begutachtungen im Rahmen der Eingliederungshilfe sowie der Kurbeihilfe werden durchgeführt.

Nein, Privatpersonen können den KJGD nicht beauftragen. Der KJGD wird von verschiedenen Kostenträgern oder von Schulen beauftragt.

Bis auf die Begutachtungen im Rahmen der Kurbeihilfe sind die Untersuchungen kostenlos.

Ja, für jede Untersuchung wird ein Termin benötigt. Der KJGD kommt auf die Erziehungsberechtigten zu.

Für Terminverschiebungen und andere Absprachen ist der KJDG montags – freitags von 8 – 12 Uhr und mittwochs zusätzlich von 14:30 – 16:00 Uhr erreichbar.

Telefon: 04821/69 782 + 69 433 + 69 325

E-Mail: jugendaerztlicher-dienst[at]steinburg.de

Im Durchschnitt dauert eine Untersuchung ca. 45 Minuten. In besonderen Fällen plant der KJGD mehr Zeit ein.

Unsere Büros befinden sich im Gesundheitsamt des Kreises Steinburg, Viktoriastraße 17a in Itzehoe. 

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