Skip to the navigation Skip to the content

Leichte Sprache: Verwaltung des Gesundheitsamtes

Die Verwaltung hilft bei allen Aufgaben im Gesundheitsamt.

Sie arbeitet mit der Leitung und den Abteilungen zusammen.

Außerdem spricht sie mit anderen Gesundheitsämtern, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen im Kreis Steinburg.


An die Verwaltung können Sie sich bei diesen Themen wenden:

Beratungsangebote im Gesundheitsamt

Das Gesundheitsamt bietet viele Beratungen zu Gesundheitsthemen an.

Die Beratungen sind meist kostenlos.

Wenn nach der Beratung spezielle Untersuchungen oder Impfungen nötig sind, können diese nicht immer kostenlos sein.


Welche Beratungen gibt es?

  • Beratung zur sexuellen Gesundheit
  • Beratung für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke
  • Schwangerschaftskonfliktberatung
  • Suchtberatung
  • Impfberatung
  • Schwangeren- und Elternberatung
  • Stiftung Mutter und Kind
  • Beratung zu Tuberkulose und Atemwegserkrankungen

Weitere Infos:

Das Gesundheitsamt hat eine Broschüre mit vielen wichtigen Adressen und Kontakten zusammengestellt.

Sie heißt „Das Gelbe Heft“.

Darin finden Sie Organisationen, Selbsthilfegruppen und Behörden, die bei Gesundheits- oder Sozialfragen helfen.

Sie können diese Broschüre kostenlos im Gesundheitsamt abholen oder hier herunterladen.

Hier finden Sie eine Liste von selbstständigen Gesundheitsberufen im Kreis Steinburg.

Außerdem gibt es dort das Formular „Anmeldung als Selbstständiger in einem Gesundheitsberuf“ und weitere wichtige Informationen.

Wenn Sie sich z.B. als Heilpraktiker/in oder Therapeut/in selbstständig machen möchten, melden Sie sich bei uns.

Wir helfen beim Anmelden und erklären, was Sie beachten müssen.

Ja, unter bestimmten Bedingungen.

Das nennt sich Investitionskostenförderung.

Wir sagen Ihnen, wie das geht und ob Sie Anspruch haben. Alle Informationen dazu finden Sie hier.

Wenn Sie ins Ausland reisen und medizinisch bedingt Betäubungsmittel mitnehmen müssen, brauchen Sie eine Bescheinigung.

Diese Bescheinigung muss Ihr Arzt ausfüllen und dann muss das Gesundheitsamt sie bestätigen.


Weitere Infos und Formulare

Alle Informationen und Formulare finden Sie hier:

https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html

Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 15,00 €.

Den Online-Dienst zum Erhalten der Erlaubnis und weitere Informationen finden Sie hier.

To top