Leichte Sprache: Verwaltung des Gesundheitsamtes
Die Verwaltung hilft bei allen Aufgaben im Gesundheitsamt.
Sie arbeitet mit der Leitung und den Abteilungen zusammen.
Außerdem spricht sie mit anderen Gesundheitsämtern, Krankenhäusern und sozialen Einrichtungen im Kreis Steinburg.
An die Verwaltung können Sie sich bei diesen Themen wenden:
- „Stiftung Mutter und Kind“: Unterstützung für Mütter und Kinder
- Investitionsförderung für ambulante Pflegedienste: Hilfe bei Investitionen für Pflegedienste
- Reisen mit Betäubungsmitteln: Was Sie bei Reisen mit Medikamenten beachten müssen
- Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung als Heilpraktiker/in: Wie Sie die Erlaubnis zum Arbeiten als Heilpraktiker/in bekommen
- Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit (Gesundheitsberufe): Wie Sie sich als Selbstständiger im Gesundheitsbereich anmelden
Beratungsangebote im Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt bietet viele Beratungen zu Gesundheitsthemen an.
Die Beratungen sind meist kostenlos.
Wenn nach der Beratung spezielle Untersuchungen oder Impfungen nötig sind, können diese nicht immer kostenlos sein.
Welche Beratungen gibt es?
- Beratung zur sexuellen Gesundheit
- Beratung für Menschen mit Behinderung und chronisch Kranke
- Schwangerschaftskonfliktberatung
- Suchtberatung
- Impfberatung
- Schwangeren- und Elternberatung
- Stiftung Mutter und Kind
- Beratung zu Tuberkulose und Atemwegserkrankungen
Weitere Infos:
Das Gesundheitsamt hat eine Broschüre mit vielen wichtigen Adressen und Kontakten zusammengestellt.
Sie heißt „Das Gelbe Heft“.
Darin finden Sie Organisationen, Selbsthilfegruppen und Behörden, die bei Gesundheits- oder Sozialfragen helfen.
Sie können diese Broschüre kostenlos im Gesundheitsamt abholen oder hier herunterladen.
Hier finden Sie eine Liste von selbstständigen Gesundheitsberufen im Kreis Steinburg.
Außerdem gibt es dort das Formular „Anmeldung als Selbstständiger in einem Gesundheitsberuf“ und weitere wichtige Informationen.
Ja, unter bestimmten Bedingungen.
Das nennt sich Investitionskostenförderung.
Wir sagen Ihnen, wie das geht und ob Sie Anspruch haben. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Wenn Sie ins Ausland reisen und medizinisch bedingt Betäubungsmittel mitnehmen müssen, brauchen Sie eine Bescheinigung.
Diese Bescheinigung muss Ihr Arzt ausfüllen und dann muss das Gesundheitsamt sie bestätigen.
Weitere Infos und Formulare
Alle Informationen und Formulare finden Sie hier:
https://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/Reisen-mit-Betaeubungsmitteln/_node.html
Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 15,00 €.
Den Online-Dienst zum Erhalten der Erlaubnis und weitere Informationen finden Sie hier.
