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Eingriffe in Natur und Landschaft

Eingriff/ Ausgleich/ Ersatz/ Ersatzgeld

Eingriffe in die Natur und Landschaft sind – kurz und einfach gefasst – alle Veränderungen, die der Natur oder der Landschaft Schaden zufügen können. Das können zum Beispiel sein: bauliche Anlagen im Außenbereich, größere Aufschüttungen oder Abgrabungen, Gewässerausbauten oder Gewässerverrohrungen, Leitungsbauten oder die klassische Baumfällung. Hierfür ist grundsätzlich nach § 17 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz die Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde erforderlich. Oft werden wir als Naturschutzbehörde auch von anderen Behörden, wie zum Beispiel der Bauaufsichtsbehörde, zu Eingriffen befragt.

Wir prüfen in jedem Fall,
• ob ein Eingriff zugelassen werden kann,
• ob er nicht doch vermieden oder wenigstens verringert werden kann und
• welche Kompensation dafür erforderlich wird.
   
Ausgleich/ Ersatz
Der Eingriff in Natur und Landschaft ist durch geeignete Maßnahmen vorrangig auszugleichen oder zu ersetzen (Kompensation). In Frage kommen Maßnahmen wie zum Beispiel das Pflanzen neuer Bäume, Herstellen neuer Gewässer oder auch die Neuanlage von Knicks. Je wertvoller der Bestand war, desto größer muss der Ausgleich sein. Ein Vorhaben auf Acker erfordert weniger Ausgleich als auf Grünland.
 
Ersatzgeld
In Ausnahmefällen kann ein Ersatzgeld bezahlt werden. Die Höhe richtet sich danach, welche Kosten für die Kompensationsmaßnahme zu erbringen wären.

Ansprechpartner/in

NameTelefonAmtsbereiche
Frau Janke04821 / 69 732Horst-Herzhorn (nur die Gemeinden des ehemaligen Amtes Herzhorn) 
Herr Jordan04821/69 467Breitenburg und Kellinghusen

Herr Knaak

Herr Gersthage

04821 / 69 378

04821/69 850

Horst-Herzhorn (nur die Gemeinden des ehemaligen Amtes Horst), Itzehoe-Land, Krempermarsch sowie die Gemeinde Hohenlockstedt
Frau Spieckermann04821/69 776Städte Itzehoe und Glückstadt
Frau Riepen04821/69 317Schenefeld und Wilstermarsch
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