Bedarfsgegenstände
Bedarfsgegenstände sind nach der gesetzlichen Definition im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) Gegenstände des täglichen Bedarfs, die direkt oder indirekt auf den Menschen einwirken können. In der Lebensmittelüberwachung stehen dabei besonders Materialien im Fokus, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, um sicherzustellen, dass keine gesundheitsschädlichen Stoffe übertragen.
Rechtliche Definition nach § 2 Abs. 6 LFGB
Bedarfsgegenstände werden in verschiedene Gruppen unterteilt, wobei die amtliche Lebensmittelüberwachung vor allem folgende Kategorien kontrolliert:
- Lebensmittelkontaktmaterialien: Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (z. B. Geschirr, Besteck, Kochtöpfe, Verpackungsmaterialien wie Frischhaltefolie oder Pizzakartons).
- Kosmetik-Verpackungen: Behältnisse und Umhüllungen für kosmetische Mittel.
- Körperkontakt-Gegenstände: Produkte, die nicht nur vorübergehend mit der Haut oder den Schleimhäuten in Berührung kommen (z. B. Bekleidung, Schmuck, Bettwäsche, Zahnbürsten).
- Spielwaren & Scherzartikel: Kinderspielzeug und Materialien wie Bastelzubehör.
Meldebogen für Unternehmer mit Herstellung und Vertrieb von Bedarfsgegenständen
