Hygienebelehrung des Lebensmittelpersonals nach dem Infektionsschutzgesetz
Eine Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und somit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt benötigen Sie, wenn Sie erstmalig eine gewerbsmäßige Tätigkeit gem. § 42 Abs. 1 IfSG aufnehmen wollen.
Personen, die im Lebensmittelgewerbe mit bestimmten, empfindlichen Lebensmitteln in Berührung kommen, dürfen gemäß § 42 IfSG nicht arbeiten, wenn sie an bestimmten Erkrankungen leiden. Wie sie sich dann verhalten müssen, erfahren sie in einer gemäß § 43 IfSG vorgeschriebenen Belehrung im Gesundheitsamt. Für examinierte Pflegekräfte, die in der Pflege tätig sind, entfällt die Belehrung nach § 43 IfSG.
* Um die Belehrung durchführen zu können, erheben wir personenbezogene Daten. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier oder im Downloadbereich des Gesundheitsamtes.
Die Belehrung mit anschließender Ausstellung der Bescheinigung und Gebührenentrichtung dauert etwa eine Stunde.
Die Gebühr für die Belehrung mit Ausstellung der Bescheinigung beträgt 28 Euro. Die Gebühr ist nach der Belehrung nach Möglichkeit mit der EC-Karte zu entrichten.
Erscheinen Sie bitte spätestens 5 Minuten vor Beginn der Belehrung im Gesundheitsamt. Die Gruppe wird dann zu Beginn der Belehrung in den Seminarraum geführt.
Der Belehrungsort ist das Gesundheitsamt in der Viktoriastraße 17a (Straße gegenüber des Bahnhofes, Gesundheitsamt schräg gegenüber des Hauptgebäudes der Kreisverwaltung).
Die Parkmöglichkeiten vor dem Gesundheitsamt sind sehr begrenzt, aber im Parkhaus des nahegelegenen ZOB sehr gut.
Genauere Informationen über das vorgeschriebene Verhalten und über die betreffenden Erkrankungen können Sie einem Merkblatt des Robert Koch-Instituts entnehmen, das im Downloadbereich heruntergeladen und ausgedruckt werden kann.
Belehrungen für Schulpraktika sind gebührenfrei. Ein Praktikumsnachweis der Schule, welche das Praktikum als Schulpraktikum erklärt, ist zur Belehrung mitzubringen. Für Praktika, welche die Schüler in den Ferien oder ihrer Freizeit ausüben wollen, ist die Belehrung kostenpflichtig.
Ausreichende Deutschkenntnisse sind für die Belehrung erforderlich. Sie haben bei uns die Möglichkeit, einen Dolmetscher mitzubringen. In diesem Fall melden Sie sich bitte telefonisch bei uns an.
Größere Gruppen (z.B. Firmen) sowie Schulpraktikanten melden sich bitte ebenfalls telefonisch an.
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Frau Luther 04821 69475 |